Zweithörer*in werden

Was ist eine Zweithörerschaft?

An einer anderen Universität immatrikulierte Studierende können auf Antrag als Zweithörer*innen an der Universität Erfurt zugelassen werden. Bei der Zweithörerschaft wird unterschieden in:

Zweithörer*in ohne Abschluss

Zweithörer*innen ohne Abschluss sind berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und studienbegleitende Prüfungen an der Universität Erfurt abzulegen. 

Der Antrag auf Zulassung als Zweithörer ohne Abschluss ist spätestens bis zum Ende der 2. Vorlesungswoche des laufenden Semesters zu stellen. Mit dem Antrag ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule vorzulegen. Bei erstmaliger Beantragung werden zusätzlich eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung sowie ggf. weitere Nachweise über besondere Zugangsvoraussetzungen gefordert.

Zweithörer*innen ohne Abschluss werden nicht immatrikuliert; sie werden durch die Zulassung für einzelne Lehrveranstaltungen und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Universität Erfurt, ohne Mitglieder zu sein. Der Zweithörerausweis wird in Papierform ausgestellt und gilt jeweils ein Semester. Zweithörer*innen ohne Abschluss zahlen keinen Semesterbeitrag und melden sich durch Vorlage der jeweils aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung als Zweithörer*in nicht möglich!

Zweithörer*in mit Abschluss

Zweithörer*innen mit Abschluss sind zur Ablegung einer Abschlussprüfung bzw. zum Erwerb eines akademischen Grades an der Universität Erfurt berechtigt, d.h. sie sind parallel an einer anderen Hochschule als Haupthörer*innen eingeschrieben und studieren einen weiteren Studiengang im Rahmen einer Zweithörerschaft an der Universität Erfurt. Damit sind sie berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen und ihr Studium abzuschließen.

Die Einschreibung/Bewerbung erfolgt online über das jeweilige Formular für einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang. Es ist (analog zur Haupthörerschaft) erforderlich, dass alle Immatrikulationsvoraussetzungen gemäß § 2 Immatrikulationsordnung erfüllt werden. Für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang ist eine Zulassung notwendig.

Zweithörer*innen mit Abschluss werden immatrikuliert und damit Mitglieder der Universität Erfurt. Der Semesterbeitrag ist voll zu entrichten, sofern die Haupthörerschaft nicht an einer anderen Hochschule in Thüringen besteht.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung als Zweithörer*in nicht möglich!

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Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
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