An der Universität Erfurt gibt es keine gesonderten Bewerbungsfristen für sogenannte Altabiturienten (d.h. Bewerber, die Ihr Abitur im letzten Jahr oder früher gemacht haben).
Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Nicht-EU-Ausland erworben haben, gelten besondere Formulare und Fristen (siehe: Internationale Bewerber).
In Ausnahmefällen ist auch eine Immatrikulation zum Sommersemester möglich. Sollten Sie dies beabsichtigen, so wenden Sie sich bitte zunächst an die Katholisch-Theologische Fakultät. Sollte Ihrem Wunsch zugestimmt werden, so können Sie sich vom 1. November bis 15. März onlineeinschreiben.
Besondere Zugangsverfahren werden zu den fünf Masterstudiengängen
- Gesundheitskommunikation,
- Globale Kommunikation,
- Geschichte und Soziologie,
- Kinder- und Jugendmedien und
- Sammlungsbezogene Wissens- und Kulturgeschichte
durchgeführt. Für diese Studiengänge ist der Bewerbungszeitraum
In diesen Studiengängen kann das Studium nicht zum Sommersemester aufgenommen werden.
Die empfohlenen Bewerbungszeiträume für alle weiteren Master-Studiengänge sind
*) Geht Ihre Bewerbung im empfohlenen Bewerbungszeitraum möglichst früh und spätestens bis 15.07. bzw. 15.01. ein, ist die Universität Erfurt bemüht, nach Prüfung Ihres Antrages Ihnen die Zugangsentscheidung zeitnah mitzuteilen. Mittels Annahme des Studienplatzes können Sie sich umgehend immatrikulieren.
**) Geht Ihre Bewerbung erst nach der empfohlenen Frist (15.07./15.01.) bis spätestens 15.09. bzw. 15.03. bei uns ein, kann eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht sichergestellt werden; letztmalig werden Zugangsentscheidungen in der Woche vor Vorlesungsbeginn beschieden.
***) Für folgende Master-Studiengänge ist die Bewerbung und Studienaufnahme nicht zum Sommersemester möglich:
- Demokratie und Wirtschaft
- Erziehungswissenschaft
- Psychologie
- Sonder- und Integrationspädagogik
- Religionswissenschaft
Die empfohlenen Bewerbungszeiträume für alle MEd-Studiengänge sind
*) Geht Ihre Bewerbung im empfohlenen Bewerbungszeitraum möglichst früh und spätestens bis 15.07. bzw. 15.01. ein, ist die Universität Erfurt bemüht, nach Prüfung Ihres Antrages Ihnen die Zugangsentscheidung zeitnah mitzuteilen. Mittels Annahme des Studienplatzes können Sie sich umgehend immatrikulieren.
**) Geht Ihre Bewerbung erst nach der empfohlenen Frist (15.07./15.01.) bis spätestens 15.09. bzw. 15.03. bei uns ein, kann eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht sichergestellt werden; letztmalig werden Zugangsentscheidungen in der Woche vor Vorlesungsbeginn beschieden.
***) Eine Zulassung zum Master of Education (MEd) ist nur zum Wintersemester vorgesehen. Zum Sommersemester kann nur zugelassen werden, wer gegenüber dem MEd-Prüfungsausschuss Gründe für eine Ausnahme vorbringen und nachweisen kann.
Eine Studienaufnahme zum Sommersemester ist ausschließlich für folgende Zertifikatsstudiengänge möglich:
Vor einer geplanten Studienaufnahme zum Sommersemester wird eine Beratung im Dezernat 1: Studium und Lehre, Allgemeine Studienberatung dringend empfohlen. Der Einschreibzeitraum für ein Sommersemester ist vom 1. November bis zum 15. März.
weitere Informationen zur Zweithörerschaft
Antrag auf Zweithörerschaft (.pdf)
Studienangebot A-Z
Beiträge und Gebühren
Studieren ohne Abitur
Internationale Bewerber