Arbeitszeit an sommerlichen Tagen – Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit

Liebe Beschäftigte,

für die Sommermonate möchten wir auf die aktuell gültigen Regelungen zur Arbeitszeit an sommerlichen Tagen (Absatz 7.6) hinweisen.

Liebe Beschäftigte,

für die Sommermonate möchten wir auf die aktuell gültigen Regelungen zur Arbeitszeit an sommerlichen Tagen (Absatz 7.6) hinweisen.

In den Sommermonaten Juni, Juli und August stehen folgende Flexibilisierungen der Arbeitszeit zur Verfügung:
Die Rahmenzeit wird auf 6.00 bis 20.00 Uhr erweitert. Hierbei ist darauf zu achten, dass gleichwohl die erforderliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen Dienstende
und Dienstbeginn eingehalten wird.


Die Kernzeit wird aufgehoben. Der Dienst kann daher erst nach 9.00 Uhr aufgenommen und/oder bereits vor 15.00 Uhr beendet werden.
Es darf ein Arbeitszeitrückstand von bis zu 16 Stunden aufgebaut werden. Dieser ist bis zum Jahresende auf die regulär möglichen 8 Minusstunden zu reduzieren.
Es können bis zu drei Gleittage im Monat genommen werden.
Die genannten Flexibilisierungsmöglichkeiten können in Absprache mit der/dem jeweiligen Fachvorgesetzten in Anspruch genommen werden, soweit dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen. Insbesondere muss die Erreichbarkeit der einzelnen Bereiche zu den üblichen Arbeitszeiten (v.a. zu den Sprechzeiten) sichergestellt bleiben. Die Absprache innerhalb des jeweiligen Bereichs soll jährlich vor Beginn der Sommermonate erfolgen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir wünschen einen schönen Sommer!