Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis

Brille liegt auf Buch


Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission sowie der Vertrauensperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst bzw. grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt bzw. sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Vertrauensperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.

Amtszeit und Mitglieder

AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (laufende Amtszeit 1.01.2020-30.9.2022).

MITGLIEDER
Prof. Dr. Guido Löhrer (Philosophische Fakultät; Vorsitzender)
Prof. Dr. Maik Wolf (Staatswissenschaftliche Fakultät; stellvertretender Vorsitzender, Befähigung zum Richteramt)
Prof. Dr. Ernst Hany (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Prof. Dr. Oliver Himmler (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Dr. Nicole Podschuweit (promoviertes Mitglied)
Prof. Dr. Jörg Rüpke (Max-Weber-Kolleg)
Prof. Dr. Myriam Wijlens (Katholisch-Theologische Fakultät)

Vertrauensperson:
Prof. Dr. Katharina Waldner

Stellvertretende Vertrauensperson:
Prof. Dr. Josef Römelt

Rechtliche Grundlagen

Befangenheitsregeln

Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.

Kontakt

Julia Anijärv
Julia Anijärv
Forschungsförderung | Forschungsservice
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)