Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis


Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission sowie der Ombudsperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst beziehungsweise grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden oder geistiges Eigentum anderer verletzt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Ombudsperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.

Untersuchungskommission

Amtszeit und Mitglieder

Amtszeit und Mitglieder

AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (16.11.2025 - 15.11.2028).

MITGLIEDER

jeweils ein:e Professor:inn aus den vier Fakultäten und dem Max-Weber-Kolleg 

  • Prof. Dr. Tillmann Betsch (Erziehungswissenschaftliche Fakultät); Stellvertretung: Prof. Dr. Markus Vinzent (Max-Weber-Kolleg)
  • Prof. Dr. Myriam Wijlens (Katholisch-Theologische Fakultät); Stellvertretung: Prof. Dr. Anna Neovesky (Philosophische Fakultät)
  • Prof. Dr. Guido Löhrer (Philosophische Fakultät); Stellvertretung: Prof. Dr. Till Talaulicar (Staatswissenschaftliche Fakultät)
  • Prof. Dr. Oliver Himmler (Staatswissenschaftliche Fakultät); Stellvertretung: Prof. Dr. Elke Mack (Katholisch-Theologische Fakultät)
  • Prof. Dr. Jörg Rüpke (Max-Weber-Kolleg); Stellvertretung: Prof. Dr. Agnes Pfrang (Erziehungswissenschaftliche Fakultät) 

ein promovierte Mitglied der Universität aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen 

  • Dr. Madlen Protzel; Stellvertretung: PD Dr. Martin Christ 

eine Person mit Befähigung zum Richteramt 

  • Prof. Dr. Maik Wolf; Stellvertretung: Prof. Dr. Carl-Heinz Witt

Ombudsperson

  • Prof. Dr. Kathrin Dedering  

Stellvertretende Ombudsperson

  • Prof. Dr. Benedikt Kranemann 

Rechtliche Grundlagen

Befangenheitsregeln

Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich direkt an die Ombudsperson.