Vergabekommission ThürGFVO

Stipendienvereinbarung


Die Vergabekommission gemäß § 10 der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (GFV TH) wird vom Senat gewählt. Sie hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums festzustellen. Je nach Stipendienformat entscheidet die Vergabekommission über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums oder sie gibt eine Empfehlung an das Präsidium ab.
Ebenso werden Stipendienverlängerungen von der Vergabekommission beurteilt.
Darüber hinaus nimmt sie konzeptionelle Aufgaben im Stipendienwesen wahr und gibt diesbezügliche Vorschläge an das Präsidium und den Senat weiter.

Amtszeit und Mitglieder

AMTSZEIT

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder der Vergabekommission beträgt zwei Jahre und beginnt am 01.07.2022.

MITGLIEDER
Der Vergabekommission gemäß der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (GFV TH) gehören an:

Vorsitz (qua Amt)
Prof. Dr. André Brodocz, Vizepräsident für Forschung und akademische Karriere

Gleichstellungsbeauftragte*r (qua Amt)
Dr. Theresia Piszczan, Vertretung: N.N.

Diversitätsbeauftragte*r (qua Amt)
Niklas Radenbach

Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Prof. Dr. Elke Mack (KTF), Vertretung: Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski (KTF)
Prof. Dr. Markus Vinzent (MWK), Vertretung: Prof. Dr. Jörg Rüpke (MWK)
Prof. Dr. Florian von Rosenberg (Ewi), Prof. Dr. Manfred Lüders (Ewi)
Prof. Dr. Dominik Maltritz (Stawi), Vertretung: Prof. Dr. Guido Mehlkop (Stawi)
Prof. Dr. Andreas Goldthau (Stawi), Vertretung: N.N.
Prof. Dr. Wolfgang Struck (Phil), Vertretung: Prof. Dr. Dr. Csaba Földes (Phil)

Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen:
Dr. Florian Wagner (Phil), Vertretung: Dr. Hanna Werner (MWK)
Dr. Viviane Lohe (Phil), Vertretung: Dr. Mikkel Munthe Jensen (MWK)

Graduierte, die auf Grundlage der ThürGFVO gefördert werden
Eva-Sophie Mörschel (Stawi), Vertretung: Leonie Otten (Phil)
Floriane-Luisa Thorak (KTF), Vertretung: N.N.

Rechtliche Grundlagen

Befangenheitsregeln

Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.

Kontakt

Stipendienwesen | Graduiertenförderung
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)
Verwaltungsgebäude / 0.32