Personalmobilität im Rahmen des Erasmus-Programms

Förderung von Aufenthalten an einer Partnerhochschule

Globus_Europa_Photo by Christian Lue on Unsplash

Über das Erasmus+ Programm können Aufenthalte an Partnerhochschulen in Erasmus-Teilnehmerländern gefördert werden. Ein Erasmus-Aufenthalt kann zum Zwecke der Lehre oder zum Zwecke der Fortbildung durchgeführt werden. Eine Antragstellung ist laufend möglich, allerdings sind die Erasmus-Mittel begrenzt. Um eine vernünftige Finanzplanung zu gewährleisten, erfolgt zu Beginn eines jeden Studienjahres eine Abfrage bei allen Erasmus-KoordinatorInnnen bezüglich geplanter Erasmus-Gastdozenturen. Bevor Sie eine Reise planen, erkundigen Sie sich bitte im Internationalen Büro nach der Verfügbarkeit von Erasmus-Mitteln.

Um förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt mindestens 2 Tage dauern (ohne Reisetage). Bei einer geplanten Lehre im Ausland müssen mindestens 8 Stunden pro Woche abgehalten werden. Aufgrund der begrenzten Mittel dauern Aufenthalte in der Regel eine Woche.

Dokumente

Vor dem Aufenthalt

Beginnen Sie das konkrete Antragsverfahren 2-3 Monate vor gewünschtem Reisedatum, um eine rechtzeitige Genehmigung sicherzustellen. Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Mobility Agreement (bei Lehre im Ausland)
  • Mobility Agreement (bei Weiterbildung im Ausland, ohne Lehre)
  • Dienstreiseantrag
  • Antrag auf einen Reisekostenvorschuss (80%)

Mit dem Mobility Agreement stimmen Sie Ihr Vorhaben mit der Partneruniversität ab. Bitte füllen Sie dieses komplett aus, unterschreiben es, schicken es (per E-Mail) an den Austauschpartner und lassen es von diesem ebenfalls unterzeichnen. Anschließend senden Sie es bitte (zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise) an das Internationale Büro. Nach Eingang des Mobility Agreements wird Ihnen das Grant Agreement zugesandt und die Finanzierung im Dienstreiseantrag bestätigt. Sie erhalten einen Vorschuss in Höhe von 80% der im Grant Agreement vereinbarten Summe.

Die Formulare sind im Internationalen Büro erhältlich.

Während des Aufenthaltes

Während Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich von der Gasteinrichtung auf einem Formular bestätigen, dass das Besuchsprogramm wie geplant absolviert wurde. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es vor Ort durch die gastgebende Universität unterschreiben.

  • Confirmation of Stay (bei Lehre im Ausland)
  • Confirmation of Stay (bei Weiterbildung im Ausland, ohne Lehre)

Die Formulare sind im Internationalen Büro erhältlich.

Nach dem Aufenthalt

Nach Beendigung des Aufenthaltes werden Sie von der EU-Kommission per E-Mail aufgefordert, einen kurzen Online-Bericht auszufüllen (multiple choice). Wenn der Online-Bericht bei der EU eingegangen ist, dürfen wir Ihnen die restlichen 20% der Förderung überweisen. Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Internationale Büro:

  • Original des genehmigten Dienstreiseantrages
  • Formular Reisekostenrechnung (ohne detaillierte Auflistung der Kosten, sondern nur der Reisedaten)
  • einen Beleg, aus dem die Reisedaten hervorgehen (Fahrkarte oder Übernachtungsbeleg)

Information und Beratung

Manuela Linde
Leiterin
(Internationales Büro)
C02 - Verwaltungsgebäude / Raum 0.35
Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Fördersätze im Erasmus+ Programm (Studienjahr 2022/23 und 2023/24)

Aufenthaltspauschalen (Personalmobilität)

Die europäischen Zielländer von Erasmus-Aufenthalten sind in drei Gruppen unterteilt. Die Aufenthaltspauschalen betragen bis zum 14. Tag des Aufenthaltes:

Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur eingeschränkte Teilnahme am Erasmus-Programm; bitte kontaktieren Sie das Internationale Büro)

Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Fahrtkostenpauschalen (Personalmobilität)

Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Für "Grünes Reisen" beispielsweise mit Bahn oder Bus gibt es eine leicht erhöhte Fahrtkostenpauschale.

Unter 10 Kilometer entfallen die Fahrtkosten
10 bis 100 Kilometer: 20 EUR
100 bis 499 Kilometer: 180 EUR
500 bis 1.999 Kilometer: 275 EUR
2.000 bis 2.999 Kilometer: 360 EUR
3.000 bis 3.999 Kilometer: 530 EUR
4.000 bis 7.999 Kilometer: 820 EUR
8.000 und mehr Kilometer: 1.500 EUR