Ausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Ausschreibungen verschiedener Stipendienformate, um die Sie sich an der Universität Erfurt bewerben können.
Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zum Datenschutz!
E-Mail-Verschlüsselung: In der ZIP-Dateifinden Sie das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel für die Adresse nachwuchsfoerderung@uni-erfurt.de im PEM-, DER- und PKCS#7-Format. Dieses Zertifikat können Sie in Ihr E-Mail-Programm (z.B. Mozilla Thunderbird, MS Outlook) importieren. Damit können Sie dann eine S/MIME-verschlüsselte Mail an nachwuchsfoerderung@uni-erfurt.de senden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie eine verschlüsselte oder unverschlüsselte E-Mail senden.
Promotionsstipendien im strukturierten Programm der Universität Erfurt
Die Universität Erfurt vergibt zum 1. Januar 2024 im Rahmen der strukturierten Promotion insgesamt fünf Stipendien aus Mitteln der Thüringer Landesgraduiertenförderung an Promovierende.
Die Promotionsstipendien werden zur Förderung herausragender Promotionsvorhaben im strukturierten Erfurter Promotions- und Postdoktorand*innen-Programm der zertifizierten Nachwuchskollegs bzw. des Max-Weber-Kollegs vergeben. Informationen zu den Nachwuchskollegs bzw. dem Max-Weber-Kolleg sind hier zu finden.
Die finanzielle Förderung von monatlich 1.400 Euro (zzgl. eines Familienzuschlags) wird für drei Jahre bewilligt und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Bewerbungsschluss: 30. September 2023, 23:59 Uhr MEZ. Förderbeginn ist zum 1. Januar 2024 (spätestens 1. April 2024). Ihre Unterlagen richten Sie bitte an nachwuchsfoerderung@uni-erfurt.de.
Zur Überprüfung der Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen können Sie diese Checkliste verwenden, die den Bewerbungsunterlagen nicht beizufügen ist.
Hier finden Sie zudem häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsprozess.
Promotionsstipendien am Theologischen Forschungskolleg
Die Universität Erfurt vergibt zum 1. Januar 2024 im Rahmen der strukturierten Promotion ein Stipendium aus Mitteln der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer. Das Promotionsstipendium wird zur Förderung eines herausragenden Promotionsvorhabens im Rahmen des strukturierten Erfurter Promotions- und Postdoktorand*innen-Programms (EPPP) im Nachwuchskolleg t³ (Theologie – Tradition – Transformation) vergeben.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre und kann auf Antrag um höchstens ein weiteres Jahr verlängert werden. Die finanzielle Förderung umfasst monatlich 1.400 Euro. Zusätzlich wird ein Familienzuschlag in Höhe von 300 Euro pro Monat für ein Kind und 150 Euro für jedes weitere Kind gewährt.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2023. Detaillierte Informationen können der Ausschreibungentnommen werden.
Forschungszuschüsse für Stipendiatinnen
Aus Mitteln des Gleichstellungs- und Familienbüros und als gleichstellungsfördernde Maßnahme ist es Promotionsstipendiatinnen ab sofort möglich, jährlich zusätzlich bis zu 300€ an Forschungskosten erstattet zu bekommen.
Alle hierzu notwendigen Informatonen sowie einzureichende Unterlagen finden Sie auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten
Bei Rückfragen steht Ihnen das Gleichstellungs- und Familienbüro über gleichstellungsbuero@uni-erfurt.de gern zur Verfügung.
Forschungszuschüsse für promovierende Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der Postdoc-Phase
Aus dem Budget für gleichstellungsfördernde Maßnahmen des Gleichstellungs- und Familienbüros können ab sofort Forschungszuschüsse für promovierende wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der PostDoc-Phase gezahlt werden – z.B. für Konferenzreisen, für Proband*innengelder, Datenzugänge, zusätzliche Ausstattung etc.
Dabei können promovierende wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in diesem Jahr Unterstützung in Höhe von bis zu 300€ und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der PostDoc-Phase Unterstützung in Höhe von bis zu 500€ beantragen.
Die formlosen Anträge mit einer Kostenaufstellung werden über gleichstellungsbuero@uni-erfurt.de entgegengenommen.
Beim Antrag für Reisekostenzuschüsse für Konferenzreisen ist zudem die Bescheinigung über die Annahme des eigenen Konferenzbeitrags dem Antrag beizufügen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Gleichstellungsbeauftragten.
Unter "Neues für Nachwuchswissenschaftler*innen" finden Sie externe Ausschreibungen und Unterstützungsangebote.