Personalrat der Universität Erfurt
Herzlich willkommen
auf der Homepage des Personalrats der Universität Erfurt.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Die Wahl des Personalrats, seine Aufgaben, seine Rechte und die Eckpunkte seiner Arbeitsorganisation sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt, dieses Gesetz wurde zum 28.05.2019 novelliert.
Der Personalrat wurde im Mai 2022 gewählt, die Legislaturperiode endet am 31.05.2027.
Wir sind offen für Ihre Fragen und Probleme. Bitte sprechen Sie uns an.
Im Zeitraum 10.-12. Mai 2022 fanden die Wahlen zum örtlichen Personalrat und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität Erfurt statt. Darüber hinaus wurden auch der Hauptpersonalrat und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung im TMWWDG gewählt.
Alle wichtigen Informationen zur Wahl des Personalrates und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung entnehmen Sie dem der Webseite zur Personalratswahl 2022.
Aktuelles
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Kontakt
Sprechzeiten:
Dienstag: 8:00-11:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Büro:
im Anbau des Mitarbeitergebäudes 1
Sekretariat
Carola Ritter
Telefon: +49(0)361/737-5060
Fax: +49(0)361/737-5064
e-mail: personalrat@uni-erfurt.de