auf der Homepage des Personalrats der Universität Erfurt.
Der Personalrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Die Wahl des Personalrats, seine Aufgaben, seine Rechte und die Eckpunkte seiner Arbeitsorganisation sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt, dieses Gesetz wurde zum 28.05.2019 novelliert.
Der neue Personalrat wurde im Mai 2018 gewählt. Wir sind offen für Ihre Fragen und Probleme. Bitte sprechen Sie uns an.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 7:30 - 15:00 Uhr
(ausgenommen interne Beratungszeiten:
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 13:00 Uhr)
Büro:
im Anbau des Mitarbeitergebäudes 1
Carola Ritter
Telefon: +49(0)361/737-5060
Fax: +49(0)361/737-5064
e-mail: personalrat@uni-erfurt.de
Dienstvereinbarung über die Anordnung eines Betriebsurlaubs zum Jahreswechsel 2020/2021
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt