Personalrat der Universität Erfurt

Herzlich willkommen

auf der Homepage des Personalrats der Universität Erfurt.

Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Die Wahl des Personalrats, seine Aufgaben, seine Rechte und die Eckpunkte seiner Arbeitsorganisation sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt, dieses Gesetz wurde zum 28.05.2019 novelliert.

Der Personalrat wurde im Mai 2022 gewählt, die Legislaturperiode endet am 31.05.2027.

Wir sind offen für Ihre Fragen und Probleme. Bitte sprechen Sie uns an.

 

Im Zeitraum 10.-12. Mai 2022 fanden die Wahlen zum örtlichen Personalrat und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität Erfurt statt. Darüber hinaus wurden auch der Hauptpersonalrat und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung im TMWWDG gewählt.

Alle wichtigen Informationen zur Wahl des Personalrates und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung entnehmen Sie dem der Webseite zur Personalratswahl 2022.

Webseite zur Personalratswahl 2022

Aktuelles

Bitte beachten Sie, dass einige unserer News ausschließlich für die Hochschulöffentlichkeit bestimmt sind und erst nach Login angezeigt und gelesen werden können. Die Möglichkeit zum Login finden Sie auf unserer Übersichtsseite der News.

Der Personalrat lädt ein, um mit Ihnen, den Beschäftigten, zu verschiedenen Themen ins Gespräch zu kommen.

Der Personalrat der Universität Erfurt und der Präsident haben einen Betriebsurlaub für das gesamte wissenschaftliche Personal sowie die Beschäftigten im technischen und Verwaltungsdienst vom 27. bis 30. Dezember 2023 vereinbart.

Kontakt

Sprechzeiten:
Dienstag: 8:00-11:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Büro:
im Anbau des Mitarbeitergebäudes 1

 

Sekretariat

Carola Ritter

Telefon: +49(0)361/737-5060
Fax: +49(0)361/737-5064
e-mail: personalrat@uni-erfurt.de