Für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Erfurt benötigen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Für die grundständigen Studiengänge (Bachelor-Studium und Magister-Studium Katholische Theologie) ist gemäß § 67 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ein Zugang mit einer der folgenden Ausbildungswege möglich:
Studieren mit Abitur / fachgebundener Hochschulreife
Studieren ohne Abitur – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Studieren mit einem ersten Hochschulabschluss
im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
Für die Bewerbung um einen Master-Studiengang an der Universität Erfurt benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss. Voraussetzung ist, dass Sie ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen haben.
Darüber hinaus gelten für jeden Master-Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen. Diese sind in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Der zuständige Prüfungsausschuss prüft, ob Sie die Voraussetzungen für den gewählten Master-Studiengang erfüllen.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist Voraussetzung für die Immatrikulation in den Master-Studiengang.
Welche Voraussetzungen für Ihren Wunsch-Master gelten, erfahren Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung: zu den Prüfungsordnungen der Master-Studiengänge
Für einige Studiengänge an der Universität Erfurt gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. Das bedeutet: Für die Bewerbung müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nachweisen, dass Sie für das gewählte Studium geeignet sind.
Je nach Studiengang erfolgt dieser Nachweis durch eine Eignungsprüfung (EP) oder ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für Ihre Bewerbung an der Universität Erfurt.
Bei uns gelten für die Studiengängen Kunst, Musik, Sport- und Bewegungspädagogik sowie Kommunikationswissenschaft besondere Zugangsvoraussetzungen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Bitte nutzen Sie auch die Seiten der Studiengänge, um sich über die fristgerechte Anmeldung und die Termine zu informieren.
Für diese Studiengänge gelten besondere Anmelde- und Bewerbungsfristen. Der Bewerbungsschluss für die genannten Studiengänge ist der 15. September des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die jeweiligen Anmeldefristen, Prüfungstermine und Zugangsvoraussetzungen. Die genauen Informationen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge.