Antragsberatung und Drittmittelvorhaben

Antragsberatung_Pinnwand

Bei der Vorbereitung von Antragstellungen für Drittmittelvorhaben bietet das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung folgende Serviceleistungen zur Unterstützung von Wissenschaftler*innen an, die ihr Projekt an der Universität Erfurt realisieren wollen:

  • Beratung bei der konzeptionellen Gestaltung Ihres Antrages,
  • Prüfung des Antrages hinsichtlich formaler Korrektheit und Passfähigkeit zum Förderformat,
  • Unterstützung bei der Budgetkalkulation,
  • Unterstützung bei der Einreichung und
  • Sondierung alternativer Antragsformate.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von Drittmitteln (Drittmittelrichtlinie / DMRL) des Landes Thüringen vom 04.10.2021 sind Förderanträge auf öffentliche Drittmittel oder Angebote zur Durchführung eines Drittmittelvorhabens vom beantragenden/einwerbenden Hochschulmitglied über das Präsidium bzw. die von ihm beauftragten Stellen an den Drittmittelgeber zu leiten. 

Informieren Sie daher bitte das Referat frühzeitig, sofern Sie eine Antragstellung für Drittmittelvorhaben planen. Mindestens vier Wochen vor der geplanten Einreichung ist ein Kontakt notwendig, um für die Beratung sowie zum Einholen von Zusagen/Unterschriften der Hochschulleitung genügend Zeit einräumen zu können. Insofern eine Eigenbeteiligung bzw. Eigenmittel der Universität Erfurt in der Projektdurchführung vorgesehen bzw. verlangt sind, ist das Referat unbedingt frühzeitig einzubinden.

Folgendes ist im Rahmen der Drittmittelantragstellung zu beachten:

Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der DFG

Wissenschaftler*innen der Universität Erfurt sind verpflichtet, auf Grundlage der „Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der DFG“ihre Forschungen durchzuführen. Damit wird eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität an der Universität Erfurt sichergestellt und verankert. Weitere Informationen zu den Leitlinien finden Sie unter Forschungsservice.

Drittmittelrichtline des Landes Thüringen

Die "Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von Drittmitteln (Drittmittelrichtlinie / DMRL)" vom 04.10.2021 setzt für Hochschulmitglieder und die Hochschuladministration und Forschungsunterstützung verbindliche Rahmenvorgaben für den einheitlichen Umgang mit Drittmitteln. Diese werden durch hochschulindividuelle Regelungen zusätzlich untersetzt. 

Drittmittelvorhaben laut Richtlinie sind Forschungs-, Lehr- oder Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit unter Verwendung von Drittmitteln durchgeführt werden. Sie erfolgen aufgrund von Zuwendungen oder Aufträgen Dritter. 

Die Richtlinie umfasst Regelungen zu den Bedingungen für Drittmittelantragstellungen sowie zur Finanzverwaltung, zu Beschäftigungsverhältnissen, Finanzierung von Dienstreisen und Eigentumsregelungen. Sie wurde im Staatsanzeiger N. 44/2021 veröffentlicht.

Bitte machen Sie sich vor der Einreichung von Antragsvorhaben mit der DMRL vertraut. Sie finden Sie unter Forschungsservice.

Leitlinien zur Verwendung der DFG-Programmpauschale

Für DFG geförderte Projektvorhaben sieht die Deutsche Forschungsgemeinschaft für den Erhalt der Programmpauschale vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung geben. Die DFG-PP dient der anteiligen Kompensation der indirekten Projektausgaben, die im Rahmen der Beantragung, Durchführung und Verwaltung und Bewirtschaftung sowie Abwicklung der drittmittelgeförderten Projekte entstehen. Die für die Verwendung der DFG-Programmpauschale an der Universität Erfurt geltenden Vereinnahmungsregelungen können Sie den durch das Präsidium beschlossenen Leitlinien zur Verwendung der DFG_Programmpauschale entnehmen.

Raumbedarfe für Ihr Drittmittelprojekt

Um zu gewährleisten, dass Ihnen und ggf. Ihren Mitarbeiter*innen rechtzeitig mit Projektbeginn geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden können, ist eine frühzeitige – bereits im Rahmen der Antragstellung – Information und Abstimmung zu den benötigten Bedarfen unabdingbar. Bitte informieren Sie die Ansprechpartner*innen des Referats anhand des entsprechenden Formularszu Ihren absehbaren Bedarfen und suchen Sie auch das Gespräch mit Ihrer zuständigen Fakultät bzw. Forschungseinrichtung.

Forschungsdatenmanagement

Digitale Forschungsdaten, ihre Organisation, Nachnutzbarkeit und Archivierung bekommen einen immer größeren Stellenwert in der Planung, Durchführung und Veröffentlichung von Forschungsprojekten aller Wissenschaftsdisziplinen: Forschungsdatenmanagement ist darum ein wichtiger Aspekt bei allen Projektschritten von der Antragsplanung, der Umsetzung eines Forschungsprojektes und den Publikationen bis zur Nachnutzung der entstandenen Forschungsdaten.

Forschungsdatenmanagement an der Universität Erfurt, ist als Teil des Kompetenznetzwerks Forschungsdatenmanagement an den Thüringer Hochschulen, eingebettet in landes- und bundesweite Entwicklungen und ermöglicht die Abstimmung über internationale Trends im Bereich des Forschungsdatenmanagements.

Servicestelle Forschungsdatenmanagement: Dr. Nadine Neute

Antrag auf Ausstellung eines Ethikvotums

Alle Informationen zum Antrag auf Ausstellung eines Ethikvotums durch den Ethikbeirat der Universität Erfurt finden Sie hier.

Matching Fonds

Im Rahmen einiger Projektförderformate von Drittmittelgebern (wie z.B. dem BMBF oder der VW-Stiftung) wird häufig die Beteiligung an Forschungsvorhaben durch „Eigenmittel“ der Institution erwartet. In den meisten Fällen werden die „Eigenmittel“ für die Zeit der Durchführung des bewilligten Projekts mit eingeplant. In manchen Fällen erweist sich aber auch eine vorherige Beteiligung bzw. komplette Vorfinanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung des Vorhabens als sinnvoll und steigert ggf. auch die Aussichten auf den Antragserfolg.

Aus dem Matching Fonds können dann Mittel beantragt werden, wenn eine Beteiligung an Projektvorhaben bzw. Projekten durch „Eigenmittel“ notwendig oder sinnvoll ist und die anderen Formate der universitätsinternen Forschungsförderung nicht genutzt werden können. Die Vergabe von Mitteln aus dem Matching Fonds erfolgt durch das Präsidium auf Basis eines Antrags, der mit dem Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung vorab abgestimmt werden muss.

Kontaktieren Sie für Rückfragen zum Matching Fonds die Leiterin des Präsidialbüros, Dr. Katharina Held.

Kontakt

Antragsberatung Verbundvorhaben | Forschungsförderung
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)
Verwaltungsgebäude / Raum 0.31
Antragsberatung | Forschungsförderung
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)
C02 Verwaltungsgebäude / Raum-Nr. 0.33