Wahlberechtigt sind alle Wissenschaftler*innen, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist zusätzlich zu einem abgeschlossenen Studium erfolgreich ihre mündliche Doktorprüfung abgeschlossen haben sowie Professor*innen, wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag begrenzte wissenschaftlich forschende Tätigkeit an einer Wahlstelle ausüben.
Für die Wahl wird aktuell im Wahlamt (Dezernat 2 // Jens Panse) eine Liste mit allen Wahlberechtigten (das sogenannte Wählerverzeichnis) erstellt. Die Wahlunterlagen werden anschließend an die darin registrierten Personen über die jeweiligen Sekretariate verschickt.
Alle Informationen zur Wahl finden Sie auf unserer Wahlenseite. Wir bitten um Beachtung.