Das im Dezember 2023 in Kraft getretenen Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) regelt einen eigenständigen Anspruch auf (Kinder)Krankengeld für Versicherte, die bei stationärer Behandlung ihres versicherten Kindes aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen werden.
Diese Regelung gilt auch für Beamtinnen und Beamte.