Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im Folgesemester an der Universität Erfurt fortsetzen wollen, müssen sich innerhalb der von der Universität Erfurt festgesetzten Fristen rückmelden.
Der Abruf erfolgt online auf E.L.V.I.S.
für das Sommersemester:
02. Januar bis 15. Februar
für das Wintersemester 2023:
spätestens ab dem 15. Juni bis 15. Juli
(Die Rückmeldung beginnt mit dem Versand der Gebühren-E-Mail.)
Die Höhe der Gebühren und Beiträge, die bei der Rückmeldung zu entrichten sind, wird jedem Studierenden vor Beginn der Rückmeldefrist auf das E-Mail-Konto (@uni-erfurt.de) mitgeteilt!
Die Rückmeldung gilt als vollzogen, sobald der für das Semester gültige Betrag fristgerecht auf dem Konto der Universität Erfurt eingegangen ist und keine weiteren Sperren für die Rückmeldung vorliegen.
Über die vollzogene Rückmeldung wird per E-Mail benachrichtigt. Danach steht die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im E.L.V.I.S. zum Abruf zur Verfügung. Besitzer einer thoska (als Studierendenausweis) müssen diese vor Beginn des neuen Semesters in den dafür vorgesehenen Automaten validieren (Aufdruck des neuen Gültigkeitszeitraumes). Ohne den neuen Aufdruck verliert die thoska mit Ablauf des aktuellen Semesters ihre Gültigkeit.
Maßgeblich für eine fristgemäße Rückmeldung ist das Datum des Geldeingangs auf dem Konto der Universität Erfurt und NICHT das Auftragsdatum der Überweisung. Für die Einhaltung der Rückmeldefrist sind Banklaufzeiten entsprechend zu beachten, d.h. die Überweisung muss rechtzeitig (einige Tage vor Ende der Rückmeldefrist!) getätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Echtzeitüberweisung eine Banklaufzeit einzuplanen ist, insbesondere wenn es sich um das Wochenende oder Feiertage handelt.
Bei verspätetem Geldeingang wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Grundlage dieser Gebühr ist die Allgemeine Gebührenordnung der Universität Erfurt.
Eine Rückmeldung muss für das Semester erfolgen, in dem die letzte Prüfungs- oder Studienleistung erbracht wird.
Beispiel:
Abgabe der letzten Leistung bis zum 30.09. -> keine Rückmeldung zum Wintersemester erforderlich
Abgabe der letzten Leistung ab dem 01.10. -> Rückmeldung zum Wintersemester erforderlich
Für die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit und auch für die Aushändigung Ihres Abschlusszeugnisses ist keine Rückmeldung erforderlich.
Sofern das Abschlusszeugnis jedoch erst im Folgesemester ausgehändigt wird, besteht nach dem Thüringer Hochschulgesetz die Möglichkeit, sich für ein weiteres Semester zurückzumelden und dort auch bis zum Ablauf des Semesters eingeschrieben zu bleiben.
Ausführliche Informationen zur Möglichkeit der Rückmeldung in Verbindung mit Ihrem Studienabschluss und/oder einer Bewerbung für einen konsektiven Master- oder Master of Education-Studiengang entnehmen Sie bitte der
Übersicht zu den Rückmeldemöglichkeiten
In Ihrem Zugangsbescheid für das Masterstudium wurde die Zugangsauflage „Erfolgreicher Abschluss des B-Studiums“ festgelegt. Das Zeugnis ist bis 30.05./30.11. nachzureichen. Sollten Sie diesen Nachweis nicht führen können, sind Sie für die Rückmeldung zum nächsten Semester gesperrt.
Können Sie den Nachweis erst nach Ablauf der Rückmeldefrist einreichen, fällt für Sie zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 € an. Bis spätestens 31.03./30.09. haben Sie dann Zeit die Zugangsauflage im Dezernat 1: Studium und Lehre nachzuweisen.
Sollten Sie den Nachweis für die Erfüllung der Zugangsauflage zu diesem Termin weiterhin nicht einreichen können, sprechen Sie bitte im Dezernat 1: Studium und Lehre vor.
(ausschließlich für Semesterbeiträge)
Empfänger: Universität Erfurt
IBAN: DE22 8205 0000 3001 1112 71
BIC: HELADEFF820
Bank: Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck:
für Studierende: Matrikelnummer, Name, Vorname
Nur ein korrekt ausgefüllter Überweisungsträger ermöglicht die fehlerfreie Zuordnung des Semesterbeitrags! Der Verwendungszweck ist hierzu wie gefordert anzugeben - auch wenn ggf. andere Personen (z.B. Eltern) die Einzahlung tätigen.
Diese Bankverbindung ist nicht für die Überweisung der Promotionsgebühr zu verwenden! Die dafür notwendige Bankverbindung kann bei dem jeweils zuständigen Dekanat erfragt werden.