Aufgrund der zunehmenden Beantragung kurzzeitiger und/oder geringfügiger Erhöhungen des Beschäftigtenumfangs wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen (Aufstockungen) hat das Präsidium beschlossen, hierfür bestimmte Untergrenzen vorzugeben.
Künftig gelten folgende Festlegungen zum Mindestumfang sowie zur Mindestlaufueot solcher Au´fstockungen:
- Umfang: mindestens 20 v.H. (entspricht einem Wochenarbeitstag)
- Laufzeit: mindestens drei Monate
Durch diese Festlegung soll sichergestellt werden, dass der im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehende Arbeitsaufwand in den dezentralen Bereichen sowie im Dezernat 2: Personal in einem angemessenen Verhältnis zu Vertragsumfang und -laufzeit steht. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und bedürfen einer gesonderten Begründung, die dem Antrag bitte beizufügen ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die Kolleg*innen im Personaldezernat.