Christine Arnhold ist als Justiziarin künftig direkt dem Kanzler zugeordnet. Sie ist weiterhin zuständig für alle Rechtsangelegenheiten der Universität soweit diese nicht durch die jeweils zuständigen Dezernate vertreten werden und gemeinsam mit Bernhard Becher (Dezernat 1) Beschwerdestelle im Sinne der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (Ri-AGG-UE) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Stabsstelle Controlling, die Vergabestelle und die Beschaffungsstelle werden unter der Leitung des stellvertretenden Kanzlers, Christian Schellhardt, zum neuen Dezernat 5 zusammengeführt.
Die Erreichbarkeit (Büro/Telefon/E-Mail) und fachliche Zuständigkeit der betreffenden Kolleg*innen ändert sich zunächst nicht.