Mutterschutz im Studium

Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Reglungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) auch für Studentinnen. Damit die Mutterschutzbestimmungen seitens der Hochschule eingehalten werden können, sollten schwangere Studentinnen das Dezernat 1: Studium und Lehre über ihre Schwangerschaft informieren. Dies ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen, da nur dann die Schutzrechte des MuSchG greifen.

Das Studium kann Gefahren für die Gesundheit von Mutter und Kind bergen, z. B. bei der Arbeit in Werkstätten, beim Sport oder im Praxissemester. Für Studentinnen, die während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und/oder in der Stillzeit ihr Studium fortsetzen möchten, muss die Hochschule daher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Studentinnen sind in der Mutterschutzfrist (i. d. R. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) von der Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen befreit. Auf ausdrücklichen Wunsch der Studentin besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der Mutterschutzfrist zu erbringen, auch innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist. Lassen Sie sich hierzu im Dezernat 1: Studium und Lehre beraten. Gleiches gilt für Studienleistungen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

Eine schwangere Frau

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Seit dem 01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Mit der Neuregelung sind erstmalig auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen. 

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zu dem neuen Gesetz einen Leitfaden zum Mutterschutz veröffentlicht. Diesen finden Sie hier:

Broschüre: Leitfaden zum Mutterschutz

Informationen zum Schutz werdender Mütter im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19

Vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ein Merkblatt veröffentlicht:

Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis / Informationen zum Schutz werdender Mütter im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19

Gefährdungsbeurteilungen der (Teil-)Studiengänge

Teamgeist

Mutterschutz beginnt schon vor der Geburt eines Kindes. Unabhängig von einer angezeigten Schwangerschaft hat die Universität abstrakt, im Rahmen einer allgemeinen mutterschutzrechtlichen Beurteilung, Arbeits- und Studienbedingungen auf Gefährdungen hin zu prüfen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann.

Aus den nachfolgenden abstrakten Gefährdungsbeurteilungen der (Teil-)Studiengänge wird zum Zeitpunkt der Anzeige des voraussichtlichen Entbindungstermines gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen sowie eventuelle Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.

zu den Gefährdungsbeurteilungen der (Teil-)Studiengänge

Eine Frau hält ihr Neugeborenes im Arm

Anzeige einer Schwangerschaft / Geburt

Die Mutterschutzbestimmungen können seitens der Universität Erfurt nur eingehalten werden, wenn der (voraussichtliche) Entbindungstermin entsprechend angezeigt wird. Die Anzeige einer Schwangerschaft erfolgt persönlich im Dezernat 1: Studium und Lehre.

Mit der Anzeige übernimmt das Dezernat 1: Studium und Lehre zentral die Information aller Dozenten der jeweils belegten Lehrveranstaltungen des laufenden, ggf. des folgenden Semesters, über den errechneten Entbindungstermin und die Schutzfristen. Während der Schutzfristen vor und nach der Geburt sind Studentinnen von der Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen befreit. Auf schriftlichen Antrag der Studentin besteht jedoch auch während der Mutterschutzfristen die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Lassen Sie sich hierzu bitte im Dezernat 1: Studium und Lehre beraten.

Achtung: Auf die Schutzrechte des MuSchG können Sie sich nur berufen, wenn Sie Ihren (voraussichtlichen) Entbindungstermin gegenüber der Hochschule mitteilen. In Ihrem eigenen Interesse ist daher eine Mitteilung so früh wie möglich zu empfehlen!

Ansprechpartnerin

Anne Zimmermann
Allgemeine Studienberatung
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)
Sprechzeiten
persönlich: montags bis donnerstags 12-15 Uhr sowie nach Vereinbarung

telefonisch: montags bis freitags 9-11:30 Uhr