Die Förderformate der Projektförderung zielen darauf ab, einzelne Wissenschaftler*innen bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags, bei der Durchführung einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder bei der generellen Profilierung ihrer Forschung an der Universität Erfurt zu unterstützen. So können einzelnen Vorhaben zügiger oder zielgenauer entworfen, eingereicht oder umgesetzt werden. Gleichzeitig belebt die Förderung von Veranstaltung die Profilierung der Universität Erfurt als Standort der (internationalen) Forschung.
Neben der finanziellen Förderung durch universitäre Mittel – basierend auf standardisierten, teilweise fristgebundenen Antragsverfahren – bietet das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung individuelle Beratung und strategische Begleitung von Antragsvorhaben für einzelne Wissenschaftler*innen sowie Gruppen und Verbünde.
Aktuell ist ausschließlich eine Beantragung von uni-interner Förderung für Projektunterstützung in geringem Umfang nach Rücksprache mit dem Referat FuN möglich. Antragstellungen für andere Förderformate können momentan nicht entgegengenommen werden.
Die Fördermöglichkeit richtet sich an alle Hochschullehrer*innen und Postdoktorand*innen, die Mitglied der Universität Erfurt sind und ein Einzelprojekt bzw. Projektvorhaben, das sie an der Universität Erfurt durchführen wollen, planen bzw. beantragen wollen. Mit dem Förderformat können drittmittelgeförderte Projekte bzw. Vorhaben in geringem Umfang unterstützt werden.
Eine Förderung ist jeweils bis zu einer Höhe von 1.000,- EUR möglich. Als ergänzende Förderung können Mittel für Personal (Stellenaufstockungen oder Hilfskräfte), Sachmittel, Mittel für Werkverträge, Reisekosten sowie Mittel für Workshops beantragt werden. Alle Aktivitäten müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können.
Die Förderung des Referats FuN steht unter der Voraussetzung verfügbarer Mittel und einer positiven Begutachtung des Vorhabens durch ein Mitglied des Forschungsausschusses. Die Unterstützung kann nur bei gleichzeitiger Finanzierung des Vorhabens durch einen externen Fördergeber (Drittmittelfinanzierung) als ergänzende Förderung in Anspruch genommen werden.
ANTRAGSTELLUNG UND VERGABE
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Prüfung des Antrags im Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung durch ein Votum eines Mitglieds des Ausschusses für Forschung und Nachwuchsförderung. Bitte berücksichtigen Sie eine circa dreiwöchige Bearbeitungszeit!
Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter Forschungsservice.