Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis
Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission und der Ombudsperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst beziehungsweise grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden oder geistiges Eigentum anderer verletzt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Ombudsperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.
Mitglieder, Amtszeit und Arbeitsgrundlagen
Mitglieder und Amtszeit
Vorsitzender der Kommission
| Prof. Dr. Maik Wolf (Stawi) |
Jeweils ein:e Professor:inn aus den vier Fakultäten und dem Max-Weber-Kolleg als Mitglied sowie jeweils eine Stellvertretung
| Mitglied | Stellvertretendes Mitglied |
| Prof. Dr. Tilmann Betsch (Ewi) | Prof. Dr. Markus Vinzent (MWK) |
| Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF) | Prof. Dr. Anne Neovesky (Phil) |
| Prof. Dr. Jörg Rüpke (MWK) | Prof. Dr. Agnes Pfrang (Ewi) |
| Prof. Dr. Guido Löhrer (Phil) | Prof. Dr. Till Talaulicar (Stawi) |
| Prof. Dr. Oliver Himmler (Stawi) | Prof. Dr. Elke Mack (KTF) |
Ein promoviertes Mitglied der Universität aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen sowie eine Stellvertretung
| Mitglied | Stellvertretendes Mitglied |
| Dr. Madlen Protzel (ESE) | PD Dr. Martin Christ (MWK) |
Eine Person mit Befähigung zum Richteramt als Mitglied sowie eine Stellvertretung
| Mitglied | Stellvertretendes Mitglied |
| Prof. Dr. Maik Wolf (Stawi) | Prof. Dr. Carl-Heinz Witt (Stawi) |
Die Ombudsperson sowie die stellvertretende Ombudsperson
| Ombudsperson | Stellvertretende Ombudsperson |
| Prof. Dr. Kathrin Dedering | Prof. Dr. Benedikt Kranemann |
Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (16.11.2025 - 15.11.2028).
Rechtliche Grundlagen
Befangenheitsregeln
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich direkt an die Ombudsperson.
Inhaberin der Professur für Bildungsinstitutionen und Schulentwicklung (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Sprechzeiten
nach Vereinbarung per E-Mail
Besucheranschrift
Campus
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
C07 – Lehrgebäude 2
Hieranaplatz 4
99089 Erfurt
Postanschrift
Universität Erfurt
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