Studium mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Das ‚richtige‘ Studium für sich zu finden ist nicht einfach. Studieninteressierte mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z. B. Beeinträchtigungen des Hörens, des Sehens, des Sprechens sowie des Haltungs- und Bewegungsapparats, chronisch-somatische und psychische Erkrankungen sowie Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen) benötigen insb. Informationen zu:

  • Wird meine Beeinträchtigung im Bewerbungsverfahren (z. B. als Härtefall)berücksichtigt?
  • Wie sind die Studienbedingungen in meinem Studiengang? Kann ich mit meiner Beeinträchtigung ‚gut‘ studieren? Bekomme ich Unterstützung?

Anlaufstelle zu diesen Fragen für

  • Studieninteressierte,
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber,
  • Studierende sowie
  • Promovierende (die nicht zum wissenschaftlichen Personal gehören),

ist der Diversitätsbeauftragte der Universität Erfurt, der in diesen Fragen vom Dezernat 1: Studium und Lehre unterstützt wird. Der Beauftragte berät Sie in studienbezogenen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Ihrer Beeinträchtigung stehen. Wir helfen Ihnen gerne den Überblick zu behalten und die Informations- und Beratungsangebote zu finden, die Ihre speziellen Fragen beantworten und Ihre Anliegen differenziert klären können. Es wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen.

 

Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen

Zur Vorbereitung eines Gespräches mit dem Diversitätsbeauftragten oder dem Dezernat 1: Studium und Lehre ist es hilfreich, wenn Sie das folgende Formular im Vorfeld für sich bereits ausfüllen und zu diesen Gespräch mitbrigen.

Formular zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Diversitätsbeauftragten

Finanzierung des behinderungsbedingten Studienmehrbedarfs

Die folgenden Hinweise sind durch das Deutsche Studentenwerk, hier der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), aufbereitet.

Stand Berlin, 06.04.2017

Weitere Informationen und Service

1. Semesterticket

Mit der Immatrikulation an der Universität Erfurt und jeder Rückmeldung ist ein Semesterticket für den ÖPNV der Erfurter Verkehrsbetriebe (EVAG), des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) und der DB-Regio in Thüringen verbunden. Mit Zahlung des Semesterbeitrages können alle Studierenden ihren Studierendenausweis (thoska) als Semesterticket (Preise siehe Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen) während des auf der thoska aufgedruckten Validierungszeitraum nutzen. Die Beförderungsbedingungen sind in diesem Dokument zusammengefasst.

Befreiung und Rückzahlung dieser Gebühren bei vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit aktueller Wertmarke:

Auf Antrag erstattet das Studierendenwerk Thüringen Studierenden mit Behinderung, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen (Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen G, aG, Bl, Gl oder H inkl. Beiblatt mit gültiger Wertmarke), bereits gezahlte Gebühren für das Semesterticket (Rückerstattung). Gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks müssen Anträge auf Rückerstattung beim Studierendenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular für die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags.

Mit einem formlosem Antrag, der vor der Immatrikulation bzw. jeder Rückmeldung an das  Dezernat 1: Studium und Lehrezu richten ist, können Sie auch von den Gebühren für das Semesterticket befreit werden. Hierfür sind die entsprechenden Nachweise (Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises und eine aktuelle Wertmarke) dem Antrag beizufügen (Befreiung).

2. Wohnen

Beeinträchtigungsbedingt suchen Sie eine günstige und auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmte Unterkunft für Ihr Studium an der Universität Erfurt? Das Studierendenwerk Thüringen bewirtschaftet mehrere Wohnanlagen direkt auf dem und in der Nähe des Universitätscampus. Wenn Sie spezielle Anforderungen an Ihren Wohnraum haben, z.B. barrierearm, sollten Sie sich so frühzeitig wie möglich an das Studierendenwerk wenden. Die Abteilung Studentisches Wohnen hilft Ihnen gern weiter, den passenden Wohnraum zu finden.

3. Kostenübernahme für technische Hilfsmittel

Beratung hierzu erhalten Sie z.B. durch die Europäische Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

oder durch die Eingliederungshilfe Erfurt

oder Ihre Krankenkasse

oder durch das Café B. Dabei steht das B für Behinderung, Beratung und bürgerschaftliches Engagement. Das Café B ist eine Bürogemeinschaft und dient als Kontakt-, Informations- und Unterstützungszentrum zum selbstbestimmten Leben für Menschen mit Behinderungen. Die barrierefreien Räumlichkeiten bieten gute Möglichkeiten zur niedrigschwelligen Beratung in Erfurt.

Das Café B ist der zentrale Anlaufpunkt in Erfurt für:

  • Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung, die sich z.B. über das Persönliche Budget informieren wollen
  • Pflegebedürftige und deren Angehörige
  • Menschen mit und ohne Behinderungen, die sich zwischenmenschlich, nachbarschaftlich oder in ihrem Quartier engagieren wollen

4. Studium mit Hörbehinderung

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Sämtliche Hörsäle (HS) der Universität Erfurt sind mit Hörschleifen ausgestattet (T-Spulen). In den HS 3 und 4 sind alle Sitzplätze in die Hörschleifen eingebunden. Bitte beachten Sie, dass in den Hörsälen 1 und 2 sowie 5 und 6 nur die gekennzeichneten Sitzreihen eingebunden sind. Bitte informieren Sie die Dozentin*den Dozenten zu Beginn einer jeden Veranstaltung, dass die T-Spule zugeschaltet wird.

- Sofern Sie auf Schriftdolmetschen angewiesen sind, können für entsprechende Dienste zu den Lehrveranstaltungen zugeschaltet werden. Hierfür sind ausgewählte Veranstaltungsräume mit entsprechender Audioausstattung ausgestattet. Die schriftliche Wiedergabe erfolgt dann online auf Ihrem Laptop oder Tablet. Hier eine Auswahl an Agenturen mit den entsprechenden Kontaktdaten:

VerbaVoice: englische und deutschsprachige Veranstaltungen

Kombia: englische und deutschsprachige Veranstaltungen

Hörsicht Berlin: nur deutschsprachige Veranstaltungen

Außerdem können auch eigenständig tätige Schriftdolmetscher/innen kontaktiert werden.

WICHTIG: Frühzeitig ist die Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger zu beantragen. Bei einem erstem Wohnsitz in Erfurt ist dies die Landeshauptstadt Erfurt und hier die Eingliederungshilfe Erfurt.

5. Studium mit Rollstuhl

Grundsätzlich sind alle Lehrgebäude für Rollstuhlfahrer zugänglich. Bei Lehrveranstaltungen sind wir bemüht Ihnen die Lehrveranstaltungen im Erdgeschoss zugänglich zu machen. Hierfür sollten Sie uns frühzeitig Ihre Stundenplanung zuleiten, damit wir diese im  Dezernat 1bei der Raumvergabe berücksichtigen können.

Kontakt

Bernhard Becher, Ass. Jur., LL.M.-UEA
Dezernent
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
Verwaltungsgebäude / Raum 0.19
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Niklas Radenbach
Niklas Radenbach
Diversitätsbeauftragter
(Präsidium)
Verwaltungsgebäude / Raum 1.24