| Interne Serviceseiten

Rundschreiben Nr. 05/2022 - Publikationszuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen

Publikationszuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen (Anpassung Verfahren, Aktualisierung Antragsunterlagen). Das Rundschreiben richtet sich insbesondere an das wissenschaftliche Personal der Universität.

Hiermit informiere ich Sie darüber, das in Abweichung vom Rundschreiben Nr. 03/2021 (Publikationszuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen) der Zentralen Verwaltung (Dezernat 3, Justiziariat) bei Anträgen auf Erstattung von Publikationskosten ab sofort keine Publikationsverträge mehr zur Prüfung vorzulegen sind.

Antragstellende haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die im o.g. Rundschreiben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden und dies unter Abgabe der "Erklärung zum Antrag auf Förderung einer wissenschaftlichen Publikation aus Haushaltsmitteln der Universität Erfurt" zu bestätigen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass auch die Inanspruchnahme von z.B. verlagsseitig eingeräumten Rabatten das wesentliche Kriterium der Unentgeltlichkeit aufhebt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Vorlage für die o.g. Erklärung aus gegegebenem Anlass angepasst wurde und um einen Passus zum Ausschluss einer Doppelförderung ergänzt wurde. Bei Anträgen auf Förderung einer wissenschaftlichen Publikation ist daher bitte ab sofort bis auf Weiteres die diesem Schreiben befügte Vorlage (Stand: November 2022) zu verwenden.