Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

für grundständige Studiengänge

Studieren mit Abitur / fachgebundener Hochschulreife

Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) berechtigt zum Studium in grundständigen Studiengängen an Universitäten. Es kann erworben werden an Gymnasien, beruflichen Gymnasien, Volkshochschulen, Kollegs. 

Die fachgebundene Hochschulreife wird i.d.R. an Berufsoberschulen erworben und berechtigt zum Studium bestimmter, zu  dem auf dem jeweiligen Zeugnis angegebenen Fachbereich passender, Studiengänge.

Für die Immatrikulation wird eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung gefordert.

Für einige Bachelor-Studienfächer gibt es zusätzlich zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen besondere Zugangsvoraussetzungen.

Studieren mit einem ersten Hochschulabschluss

Die allgemeine Hochschulreife und damit der Zugang zu allen grundständigen Studiengängen wird auch durch ein (erfolgreich) abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, an einer Verwaltungsfachhochschule, an einer staatlich anerkannten Berufsakademie des tertiären Bereichs, an einer Dualen Hochschule oder an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben.

Für einige Bachelor-Studienfächer gibt es zusätzlich zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen besondere Zugangsvoraussetzungen.

Studieren ohne Abitur - Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Auch ohne Abitur ist die Aufnahme eines Studiums unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Folgende Ausbildungswege berechtigen gemäß § 67 und § 70 ThürHG entweder direkt oder nach Prüfung und Feststellung durch die Universität Erfurt:

Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung

  • direkter Zugang zum Studium aller grundständigen Studiengänge (Bachelor sowie Magister Katholische Theologie) an der Universität Erfurt

Ein erfolgreicher Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt

  • direkter Zugang zum Studium aller grundständigen Studiengänge (Bachelor sowie Magister Katholische Theologie) an der Universität Erfurt

Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang

  • Feststellung durch die Hochschule, ob eine berufliche Fortbildung der Meisterprüfung gleichgestellt werden kann.

Die Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang vom 18. Juni 2009 bestimmt in § 1 und § 2:

  • die Kriterien, anhand derer die Hochschule feststellt, ob eine berufliche Fortbildung der Meisterprüfung gleichgestellt werden kann sowie
  • welche beruflichen Fortbildungen per Verordnung der Meisterprüfung gleichwertig oder gleichgestellt sind.

Wer auf dieser Grundlage ein Studium an der Universität Erfurt aufnehmen möchte, sollte durch die Universität prüfen lassen, ob mit der beruflichen Fortbildung eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gegeben ist. Zu diesem Zweck reichen Sie bitte fristgerecht einen förmlichen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang ein.

Fristen für die Antragstellung (bei einem beabsichtigten Studienbeginn zum Wintersemester):

  • für ein beabsichtigtes Bachelor-Studium in einer Fächerkombination mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studienfach: bis 01.07. (spätestens jedoch bis 15.07. - zusammen mit dem Antrag auf Zulassung)
  • für ein beabsichtigtes Bachelor-Studium in einer Fächerkombination mit zwei zulassungsfreien Studienfächern oder für den grundständigen Studiengang Katholische Theologiebis 15.07. (spätestens jedoch bis 01.09. - zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung)

Im Ergebnis der Prüfung des Antrags wird ein schriftlicher Bescheid über das Vorliegen der HZB erteilt.

Download Antragsformular (*PDF)
Download Merkblatt zum Antrag auf Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung (.pdf)

Studium auf Probe

Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich verfügen und anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachweisen, können für die Dauer von zwei Semestern auf Probe ein Studium aufnehmen.

Nach Ablauf des Probezeitraums entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der während des Probestudiums erbrachten Leistungen über die endgültige Einschreibung; der Prüfungsausschuss entscheidet auch über die weitere Anrechnung der während des Probestudiums erbrachten Leistungen.

Dem Probestudium muss eine umfassende Beratung durch die Hochschule (Allgemeine Studienberatung in Abstimmung mit der Studienfachberatung) vorausgehen. Diese muss spätestens vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Bewerbungszeitraumes (Ausschlussfrist) erfolgt sein.

Weitere Hinweise zum Probestudium erhalten Sie im Dezernat 1: Studium und Lehre, Allgemeine Studienberatung sowie im Merkblatt zum Probestudium.

Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben

Eine Hochschulzugangsberechtigung/Sekundarschulabschluss, die im Ausland erworben wurde, muss der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) äquivalent sein. Des weiteren müssen zum Bewerbungszeitpunkt ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Internationale Studieninteressent*innen aus NON-EU-Ländern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung/Sekundarschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich an der Universität Erfurt als internationale Studierende mit einem gesonderten Formular über das Internationale Büro.

Ausländische Studienbewerber*innen aus EU-Ländern und deutsche Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss bewerben sich wie deutsche Studienbewerber*innen, müssen jedoch ebenfalls ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Nähere Informationen unter Bewerbung, Zulassung, Einschreibung.

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Studierendenangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)

Ansprechpartnerin für Hochschulzugang ohne Abitur

Anne Zimmermann
Allgemeine Studienberatung
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)
Sprechzeiten
persönlich: montags bis donnerstags 12-15 Uhr sowie nach Vereinbarung

telefonisch: montags bis freitags 9-11:30 Uhr