Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Ich möchte ein Auslandssemester absolvieren, aber wie fange ich mit der Planung an?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat auf seiner Website Schritte und einen Zeitplan für die Planung eines Auslandssemesters beschrieben und erörtert wichtige Fragen. Diese Seite könnte Ihnen als Anhaltspunkt dienen: 

https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/studieren-im-ausland/checkliste-fuer-ein-studium-im-ausland/

Wann ist der ideale Zeitpunkt für ein Auslandssemester?

Die meisten Auslandssemester werden in einem Wintersemester durchgeführt oder begonnen, da das Sommersemester (spring semester) in sehr vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits im Januar beginnt, wenn Studierende in Deutschland noch mitten im Wintersemester studieren.  Eine Ausnahme bildet die Südhalbkugel und einige wenige Länder, die ihr Sommersemester erst im März beginnen, dort ist auch ein Auslandsstudium im hiesigen Sommersemester gut möglich. Ein ideales Semester für den Auslandsaufenthalt gibt es weder im Bachelor noch im Master-Programm. Wir empfehlen jedoch das 5. Semester im Bachelor- und das 3. Semester im Masterprogramm, wenn keine studienorganisatorischen und prüfungsrelevanten Hindernisse bestehen. Das ist z.B. bei der Hauptstudienrichtung Kommunikationswissenschaft der Fall, bei der die Projektstudienphase im 5. und 6. Semester stattfindet. Hier muss ein anderes Semester gewählt werden.

Kann ich mehrfach ins Ausland gehen?

Die Universität Erfurt vermittelt Studierende pro Studienphase (BA, MA) nur einmal zum Studium an eine Partnerhochschule. Eine nochmalige Vermittlung ist nur möglich, wenn Austauschplätze unbesetzt sind.
Davon unberührt ist ein weiterer Auslandsaufenthalt zum Zwecke eines Auslandspraktikums, für das Sie sich ja individuell bewerben und der in der Regel in keinem Zusammenhang zu einer Partnerhochschule steht.

Welche Krankenversicherung benötige ich während des Auslandsstudiums?

Deutschland hat Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Ländern und einigen weiteren Ländern, so dass die inländische Krankenversicherung auch dort gilt. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur die im Zielland üblichen Leistungen. Deshalb wird empfohlen, selbst bei Ländern mit Sozialversicherungsabkommen zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung (für lange Auslandsaufenthalte, nicht für Urlaubsreisen) abzuschließen. Darüber hinaus haben auch einige Partnerhochschulen studentische Pflichtversicherungen, die alle Studierenden abschließen müssen. Auch diese haben nicht immer dieselben Leistungen wie die Krankenversicherung im Heimatland. Deshalb ist auch in diesem Fall zu prüfen, ob eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung nötig ist. Sofern es mit dem Zielland kein Sozialversicherungsabkommen besteht und auch die Gastuni keine Krankenversicherung anbietet, ist eine private Auslandskrankenversicherung zwingend erforderlich.

Kann ich meine Bachelor- oder Masterarbeit während des Auslandsaufenthaltes schreiben?

Das Ziel des Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Austauschprogramms ist es, an der Gastuni zu studieren. Dafür haben Sie einen der begehrten Austauschplätze erhalten, dafür erlässt die Gasthochschule Ihnen ggf. Studiengebühren und ermöglicht Ihnen die Kursteilnahme. Die Workload beträgt normalerweise 30 ECTS pro Semester bei Hochschulen, die dem ECTS-System angeschlossen sind, und einer Workload entsprechend dort üblicher Standards bei Hochschulen ohne ECTS. Beim Erasmus-Programm muss die Uni Erfurt die Zahle der erreichten Credits an die EU melden. Dies wird bewertet und hat Einfluss auf die Bewilligung des Erasmus-Folgeantrages.

Es ist nicht vorgesehen, dass Sie im Ausland Studienleistungen erbringen, die einzig von der Uni Erfurt bewertet werden, nicht von der Gastuni betreut werden und nicht auf dem Transcript of Records der Gastuni stehen. Demzufolge ist es auch nicht vorgesehen, dass Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit während des Auslandsaufenthaltes schreiben, denn dies würde nach sich ziehen, dass Sie weniger Kurse an der Gastuni erfolgreich absolvieren können als üblich. Selbstverständlich dürfen Sie den Auslandsaufenthalt aber für Themenfindung, Recherchearbeiten und Ähnliches zur Vorbereitung der Bachelor- oder Masterarbeit nutzen.

Wie viele Credits muss ich im Ausland studieren?

Die normale Workload ist 30 ECTS pro Semester. Dies gilt für den Erasmus-Raum und Hochschulen, die ebenfalls das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) anwenden, das sich weltweit immer mehr durchsetzt. Abweichungen davon sind die Ausnahme und bei der Teilnahme am Austauschprogramm mit dem Internationalen Büro abzustimmen. Außerhalb des Erasmus-Raumes gibt jedoch auch davon abweichende Kreditpunktsysteme, wo die lokalen Studierenden z.B. nur 15 oder eine andere Zahl dortiger Credits studieren, die dann nicht einem ECTS-Credit entsprechen. Das wäre dann auch Ihre Richtlinie für das betreffende Land. Wenn die Workload eines US-amerikanischen Studierenden z.B. 15 Credits pro Semester beträgt, dann impliziert dies, dass Sie für einen US-Credit ca. doppelt so viel Arbeit aufwenden müssen wie für einen europäischen Credit, was dann auch beim Transfer ins Erfurter System beachtet werden muss.  

Aktuelles

Wie kann ich herausfinden, ob meine Gastuniversität Präsenzunterricht anbietet oder lediglich digital unterrichtet?

In der Regel unterrichten die Gasthochschulen ihre zukünftigen Austauschstudierenden, wenn Entscheidungen über die Art des Unterrichtes aufgrund COVID-19 getroffen sind. Viele Universitäten haben auch eine Pandemie-Website. Die am Erasmus-Programm teilnehmenden europäischen Hochschulen sind gehalten, ihre Angaben in einer Datenbank einzugeben.

Sprachkenntnisse

Ich habe noch keine Niveaustufenprüfung abgelegt und kann meine Sprachkenntnisse noch nicht nachweisen.

Legen Sie eine formlose Erklärung bei, wann Sie die Niveaustufenprüfung ablegen werden. Wenn Sie in einem Sprachkurs sind, der zu einer Niveaustufenprüfung führt, lassen Sie diese Erklärung von Ihrem Sprachlektor / Ihrer Sprachlektorin zur Bestätigung mitzeichnen. Wenn Sie sich ohne Sprachkurs für eine Niveaustufenprüfung angemeldet haben, reicht eine Selbstauskunft, wann Sie den Test ablegen. Nutzen Sie unbedingt den nächstmöglichen Testtermin.

Bis wann kann ich Sprachnachweise zur Bewerbung nachreichen?

Den Englischnachweis (Niveaustufenprüfung an der Uni Erfurt) können Sie bis zum 15.3. (bei Auslandsstudium ab dem Wintersemester) bzw. 15.8. (bei Auslandsstudium ab dem Sommersemester) nachreichen. Sofern Sie eine kostenpflichtige Englischprüfung (z.B. TOEFL oder IELTS) ablegen müssen, da diese von der Gasthochschule verlangt wird oder da Sie die Anmeldefrist für die Niveaustufenprüfung an der Uni Erfurt verpasst haben, sollten Sie sich dafür erst anmelden, wenn Sie den Austauschplatz erhalten haben. Dann jedoch muss es schnell gehen, da nach der Nominierung durch die Uni Erfurt oft sehr zeitnah auch die Bewerbung an der Gastuni erfolgt, wofür der Sprachnachweis spätestens gebraucht wird. Bitte erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung, dass, welchen und wann Sie den Englischnachweis vorlegen werden.

Geforderte Sprachnachweise in Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch können Sie bis zum 15.8. nachweisen. Ihre Bewerbung muss allerdings Nachweise enthalten, dass Sie auf dem Weg zum geforderten Sprachnachweis sind. Das ist z.B. durch Nachweis des Besuches eines bestimmten Kurses am Sprachenzentrum (Eintrag in ELVIS) möglich. Wenn beispielsweise ein B1-Niveau verlangt ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bereits in einem B1-Kurs befinden. Anstelle des Sprachzeugnisses fügen Sie dann eine Bestätigung ihres/ihrer Sprachlektor/in bei, wann Sie die geforderte Prüfung voraussichtlich ablegen.
Dies sind die Regeln der Universität Erfurt. Es kann vorkommen, dass Gasthochschulen sich nicht mit dieser Prognose zufriedengeben, sondern den Sprachnachweis bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (April/Mai für WS, September/Oktober für SS) eingereicht haben wollen. Recherchieren Sie daher auch auf der Website der potentiellen Gasthochschule. Wenn diese strenger ist als die Uni Erfurt, müssen Sie die Vorgaben der Gasthochschule erfüllen.

 

Mein Abiturzeugnis weist Sprachkenntnisse im Niveau B2 (oder in einem anderen Niveau) aus.

Häufig bescheinigen Schulen bestimmte Sprachkenntnisse, ohne dass die Abiturient*innen dafür eine Niveaustufenprüfung nach dem Europäischen Referenzrahmen (CEFR) ablegen mussten. Diese Erwähnung eines Niveaus auf dem Abiturzeugnis reicht nicht für die Bewerbung aus, selbst wenn das Niveau auch auf dem E.L.V.I.S.-Notenbericht der Uni Erfurt eingetragen ist. Nur wenn Sie ein in der betreffenden Sprache ausgestelltes richtiges Prüfungszeugnis haben, in dem die Gesamtnote und die Noten in den Teilbereichen ausgewiesen sind, haben Sie eine Prüfung nach dem Europäischen Referenzrahmen abgelegt, die dann auch von den Gasthochschulen akzeptiert wird.

Ich habe den OPT abgelegt und das Sprachniveau B2 (oder ein anderes) erreicht.

Der Oxford Placement Test (OPT) ist ein Einstufungstest. Er ist keine Niveaustufenprüfung nach dem Europäischen Referenzrahmen. Er dient lediglich zu Zulassung zu einer Sprachprüfung oder einem Sprachkurs, nicht aber zum Nachweis von Sprachkenntnissen auf einem bestimmten Niveau.

Ich weiß nicht, ob meine potentielle Gastuni Sprachkenntnisse verlangt.

Recherchieren Sie auf der Website der Uni, für die Sie sich bewerben möchten. Nicht immer sind die Angaben eindeutig, und manchmal wird dann später doch etwas anderes verlangt, was gar nicht auf der Website stand. Daher ist die dringende Empfehlung des Internationalen Büros: Wenn Sie ein Auslandsstudium in Erwägung ziehen, legen Sie zum frühestmöglichen Termin die Niveaustufenprüfung in der Unterrichtssprache ab. Sie können die Niveaustufenprüfungen jeweils zum Semesterende am Sprachenzentrum der Universität Erfurt ablegen. Nicht in jedem Semester werden alle Niveaus angeboten. Informieren Sie sich frühzeitig.

Das Internationale Büro kann Ihnen nicht helfen, wenn Sie Bescheinigungen über Sprachkenntnisse ausgefüllt oder ausgestellt haben wollen. Es hat keine Testberechtigung. Dafür sind die Niveaustufenprüfungen des Sprachenzentrums da.

Besondere Schwierigkeiten gibt es immer bei Bewerbungen auf Restplätze. Studierende entscheiden sich relativ kurzfristig für eine Restplatzbewerbung, haben aber zuvor keine Niveaustufenprüfung abgelegt. Daher empfehlen wir, dass Sie lieber eine Sprachprüfung zu viel ablegen als ohne Sprachprüfung ins Ausland zu wollen, was von allen Beteiligten Ausnahmen verlangen würde, die nicht durchsetzbar sind.

Bewerbung und einzureichende Dokumente

Müssen originale Zeugnisse eingereicht werden?

Nein, denn die Bewerbung wird als Scan aller Unterlagen eingereicht. Stellen Sie zunächst eine komplette Bewerbung zusammen. Vergessen Sie nicht, auf dem Bewerbungsformular zu unterschreiben. Danach stellen Sie von dieser kompletten "Bewerbungmappe" einen Scan her und senden diesen an io.outgoing@uni-erfurt.de
Manchmal schicken Dozent*innen das Befürwortungsschreiben direkt an das Internationale Büro. Wenn Ihnen dies so mitgeteilt wird, dann vermerken Sie dies bitte in der begleitenden E-mail. Wir fügen das Befürwortungsschreiben dann zu Ihrer Bewerbung hinzu. (Ein Befürwortungsschreiben wird nur für das Programm "Hochschulpartnerschaften" gebraucht.)

Kann ich mich mehrfach bewerben?

Jede/r Studierende darf eine Bewerbung mit Erst- und Zweitwunsch einreichen. Ein Zweitwunsch ist fakultativ. Wenn aus Kapazitätsgründen keine Zusage weder für den Erst- noch für den Zweitwunsch erfolgt ist, kann eine Bewerbung für einen anderen, noch freien Platz erfolgen. Wenn Sie sich beispielsweise zunächst im Programm "Hochschulpartnerschaften" beworben haben und keinen Platz erhalten haben, können Sie sich noch für Erasmus-Plätze bewerben.

Wenn Sie eine Zusage für einen Austauschplatz erhalten haben und diesen angenommen haben, wird eine weitere Bewerbung in anderen Austauschprogrammen nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt.

Für wie viele Plätze kann ich mich bewerben?

Sie können einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch äußern. Das Online-Bewerbungsformular fragt beide ab. Wenn Sie keinen Zweitwunsch haben, brauchen Sie auch keinen einzutragen.

Etwas kompliziert ist es, wenn der Erstwunsch im Erasmus-Raum liegt (z.B. Österreich) und der Zweitwunsch im Non-Erasmus-Raum (z.B. Schweiz), oder umgekehrt. Dann müssen Sie zwei Online-Bewerbungen absenden, eine für das Erasmus-Programm, und eine für das Programm Hochschulpartnerschaft. Sie geben dann jeweils nur einen Erstwunsch an und teilen dem Internationalen Büro bei der Übersendung der Bewerbung mit, welches Ihr wirklicher Erstwunsch ist. Wenn beide Wünsche denselben Bewerbungstermin haben, können Sie auch gern beide Bewerbungen zusammen in eine PDF scannen, den Erstwunsch natürlich zuerst. Wenn die beiden Hochschulen unterschiedliche Bewerbungstermine haben, müssen Sie getrennte Bewerbungen zum jeweiligen Termin einreichen, siehe auch die Antwort auf die nächste Frage.

Ich möchte mich für einen Austauschplatz außerhalb der EU und ersatzweise für einen Erasmus-Platz bewerben.

Es ist nicht möglich, Bewerbungen für Austauschprogramme außerhalb von Erasmus und für Erasmus-Plätze in einer gemeinsamen Bewerbung (als Erst- und Zweitwunsch) einzureichen. Sie müssen vielmehr zwei Bewerbungen mit jeweils einem Wunsch einsenden, siehe vorherige Frage.

Eigentlich möchte ich mich für eine Partnerhochschule außerhalb des Erasmus-Raumes bewerben (HSP-Hochschulpartnerschaft). Wenn ich keinen Platz erhalte, kann ich mich dann noch für einen Erasmus-Platz bewerben?

Ja.

Ich möchte mich für einen Erasmus-Platz bewerben, der jedoch für Studierende einer anderen Studienrichtung angeboten wird.

Die Austauschplätze gelten in der Regel nur für die vertraglich vereinbarten Studienrichtungen, die in der Ausschreibung genannt sind. Ausnahmen sind manchmal möglich, wenn die Studienrichtung, die Sie studieren, der ausgeschriebenen Studienrichtung inhaltlich sehr nah ist. Auf jeden Fall sollten Sie sich vor einer "fachfremden" Bewerbung im Internationalen Büro erkundigen, ob dies überhaupt Sinn hat.

Mein Erstwunsch liegt in der Schweiz, mein Zweitwunsch an einer Erasmus-Hochschule. Oder mein Erstwunsch liegt an einer Erasmus-Hochschule und mein Zweitwunsch in der Schweiz. Wie bewerbe ich mich?

Für die Schweiz gelten die Bewerbungsunterlagen und -termine wie für das Erasmus-Programm. Da die Schweiz nicht am Erasmus-Programm teilnimmt, muss das Bewerbungsformular für Hochschulpartnerschaften verwendet werden, denn der anschließende Workflow ist dann ein anderer. Sie müssen in diesem Fall also zwei verschiedene Online-Bewerbungen ausfüllen mit jeweils nur einem Erstwunsch, eine für die Schweiz im Programm Hochschulpartnerschaften und eine für die Erasmus-Hochschule im Erasmus-Programm. Ein Zweitwunsch im selben Programm ist dann nicht möglich, die Zweitwunschfelder bleiben frei. Anschließend stellen Sie für jede Bewerbung das Bewerbungsformular (PDF) her und scannen / speichern diese in der richtigen Reihenfolge (Erstwunsch / Zweitwunsch) mit allen weiteren geforderten Unterlagen. Gern können Sie uns in der Begleitmail noch einmal bestätigen, welche der beiden Hochschulen Ihr Erstwunsch ist.

Wer sollte die Befürwortung ausfüllen? (Befürwortung nur bei Nicht-Erasmus-Programmen erforderlich)

Bitte Sie eine Dozentin oder einen Dozenten Ihrer Haupt- oder Nebenstudienrichtung darum. Es können sowohl Professorinnen und Professoren als auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, allerdings keine Lektorinnen und Lektoren des Sprachenzentrums. Denn die Lektor*innen des Sprachenzentrums können und sollen Ihre Sprachkenntnisse beurteilen, kennen aber in der Regel nicht Ihre Leistungen in der Haupt- und Nebenstudienrichtung.

Kann ich eine Befürwortung für mehrere Hochschulen / Länder benutzen?

Ja, Sie können alle Ihre Wunschhochschulen auf dem Formular eintragen und es nur einmal ausfüllen lassen.

Wie kann ich eine Befürwortung erhalten, wenn mein/e Dozent*in nur Online-Sprechstunden anbietet?

Laden Sie sich das Formular​​​​​​​ herunter und senden es per E-mail an den Dozenten / die Dozentin, den / die Sie um die Befürwortung bitten möchten. Fügen Sie einen Notenbericht und vielleicht auch Ihr Motivationsschreiben bei, insbesondere wenn der angefragte Dozent / die angefragte Dozentin Sie nicht besonders kennt. Bitten Sie darum, Ihnen das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-mail als PDF zurückzusenden. So können Sie es in das Bewerbungspaket einbinden. In diesem Fall ist ein Stempel nicht zwingend notwendig.

Meine Dozentin / mein Dozent möchte die Befürwortung direkt an das Internationale Büro senden.

Das ist möglich. Das Internationale Büro ordnet die Befürwortung dann der Bewerbung zu. 

In welcher Sprache soll die Befürwortung sein?

Die Befürwortung ist zunächst für die Auswahlkommission der Universität Erfurt. Diese besteht aus Professor*innen der Uni Erfurt, die alle Deutsch verstehen. Daher kann die Befürwortung auf Deutsch sein. Studierende, die für eine Gasthochschulen nominiert werden, benötigen später aber auch manchmal ein bis zwei Gutachten für die Gasthochschule. Dort kann in der Regel niemand Deutsch. Deshalb ist es möglich, sich die Befürwortung auch gleich auf Englisch ausstellen zu lassen, um sie dann auch für die Bewerbung an der Gasthochschule verwenden zu können. Die Alternative wäre, sich nach der Nominierung für ein Austauschprogramm nochmal ein Gutachten auf Englisch ausstellen zu lassen.

Was soll ich im Motivationsschreiben anführen und wie lang soll es sein?

Im Motivationsschreiben sollen Sie Ihre Gründe für die Bewerbung in einem Austauschprogramm darlegen. Dabei sollten Sie auch auf das gewünschte Zielland und die Gasthochschule eingehen. Darüber hinaus sollten Sie anführen, wie Sie die Studienleistungen und Erfahrungen des Auslandsstudiums nach Ihrer Rückkehr an der Universität Erfurt anwenden möchten.
Für die Länge gibt es keine Vorgaben. Es sollte jedoch drei Seiten auf keinen Fall überschreiten.

Welche Form soll der Lebenslauf haben?

Verlangt wird ein tabellarischer Lebenslauf. Er kann auch ein Foto enthalten (freiwillig).

Wird ein bestimmer Notendurchschnitt verlangt?

Die bisher erreichten Noten sind ein wichtiges Auswahlkriterium. Im Programm "Hochschulpartnerschaften" sind Bewerbungen mit einem Notendurchschnitt von unter 2,5 normalerweise aussichtslos. Im Erasmus-Programm gibt es mehr Plätze und es sollen möglichst viele Studierende die Möglichkeit zum einem Erasmus-Aufenthalt erhalten. Wenn jedoch Plätze stark nachgefragt sind und es mehr Bewerbungen als Plätze gibt, dann spielt auch hier die bisher erreichte Durchschnittsnote eine große Rolle bei der Vergabe der Plätze. Allerdings sind die Noten nicht das einzige Auswahlkriterium.

Nach der Bewerbung

Was sind die Auswahlkriterien?

Hauptauswahlkriterien sind die bisherigen Studienleistungen sowie die Plausibilität des Auslandsvorhabens. Darüber hinaus fließen das Gutachten bzw. Befürwortungsschreiben (sofern eins erforderlich war), eventuelle Sprachkenntnisse, die Abiturnote (bei Masterstudierenden die Bachelornote) sowie gesellschaftliches Engagement in die Auswahl ein.

Wann erfahre ich, ob ich einen Platz erhalten habe?

Die Auswahlverfahren für Plätze außerhalb des ERASMUS-Programms finden in der Regel ab Mitte Januar bis zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, erhalten Sie eine Mitteilung aus dem Portal von Mobility-Online.

Die Auswahl der ERASMUS-Studierenden nehmen die Koordinator*innen vor. Sie sind gehalten, die Auswahl bis zum Beginn des Sommersemesters abgeschlossen zu haben. Auch hier wird das Ergebnis über das Portal von Mobility-Online mitgeteilt.

Ich habe vergessen, wie ich mich im Portal von Mobility Online einloggen kann.

Den Einstieg in das Portal finden Sie unter https://mobility.uni-erfurt.de/mobility/LoginServlet.

Sonstiges

Ich benötige für die Bewerbung an der Gasthochschule einen englischsprachigen Notenbericht (Transcript of Records).

Ein englischsprachiges Transcript of Records (Notenbericht) erhalten Sie im Sachgebiet Prüfungsangelegenheiten des Dezernates für Studium und Lehre. Sofern es keine Erläuterung des Notensystems enthält, sollten Sie Ihrer Gasthochschule auch diese Erläuterung mitschicken, da sich nicht alle Partnerhochschulen mit dem deutschen Notensystem auskennen.

Ich weiß nicht, welcher EU-Code für mich zutrifft.

 

Die Liste der von der EU vorgegebenen Codes deckt die Studienfächer der Universität Erfurt leider nicht vollständig ab. Wir haben daher eine Zuordnungsliste mit den naheliegendsten Codes erstellt.

Ich würde gern Austauschstudierende aus dem Ausland kennenlernen.

In jedem Semester empfängt die Universität Erfurt zwischen 40 und 80 Austauschstudierende von ihren Partnerhochschulen. Egal ob vor dem Auslandsaufenthalt oder danach, das Internationale Büro sucht immer engagierte Buddies, die den internationalen Studierenden beim Ankommen helfen. Im Idealfall können Sie sogar jemanden von Ihrer zukünftigen oder ehemaligen Gastuni betreuen.

Ausführliche Informationen zum Buddy-Programm