Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Sein Name erinnert an Erasmus von Rotterdam, einen europäisch gebildeten Humanisten der Renaissance. Für Studierende ist die Leitaktion 1 (Lernmobilität von Einzelpersonen) relevant.
Im Rahmen der Erasmus+ Studierendenmobilität sind folgende Studienaufenthalte im Ausland möglich:
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Für das Studienjahr 2019/20 hat die Nationale ERASMUS-Agentur (DAAD) die folgenden Förderraten für Studienaufenthalte (SMS) festgelegt:
Die Mobilitätsbeihilfe wird nur für volle Monate gezahlt. Die übrigen Tage zählen als Zero Grant. Die Mobilitätsbeihilfe wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Ein Großteil der Mobilitätsbeihilfe steht den Erasmus-Studierenden vor der Abreise zur Verfügung, die letzte Rate wird nach Abschluss des Auslandsstudiums und nach Vorlage aller Dokumente ausgezahlt. Es ist auch möglich, dass für einige Monate nur Zero-Grant (Erasmus-Platz ohne finanzielle Förderung) gewährt wird.
Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie im Internet unter https://www.bafög.de/de/europa-oder-der-rest-der-welt-589.php
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