Erasmus - Das müssen Sie wissen

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Sein Name erinnert an Erasmus von Rotterdam, einen europäisch gebildeten Humanisten der Renaissance. Für Studierende ist die Leitaktion 1 (Lernmobilität von Einzelpersonen) relevant.

Was ist möglich?

Im Rahmen der Erasmus+ Studierendenmobilität sind folgende Studienaufenthalte im Ausland möglich:

  • Aufenthalte mit einer Dauer von 3-12 Monaten (auch mehrfach) je Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion)
  • Aufenthalte in einem der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und in der Türkei

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es muss zwischen der Heimat- und der Gastuniversität eine Vereinbarung über den Austausch von Studierenden bestehen. Individuelle Bewerbungen sind nicht möglich.
  • Heimat- und Gasthochschule müssen eine gültige Erasmus-Charta (ECHE) besitzen
  • Teilnehmer*innen müssen regulär und während des gesamten Erasmus-Studiums an der Universität Erfurt immatrikuliert sein.
  • Teilnehmer*innen müssen bei Antritt des Auslandsstudiums das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Für BA-Studierende bedeutet das, dass die Orientierungsphase abgeschlossen sein muss.

Mit welcher finanziellen Unterstützung kann ich rechnen (Studienjahr 2023/24)?

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Für das Studienjahr 2023/24 gelten folgende Förderraten für Studienaufenthalte (SMS):

  • Ländergruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Ländergruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Ländergruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die maximale Förderdauer beträgt bei einsemestrigen Aufenthalten 4 Monate und bei zweisemestrigen Aufenthalten 8 Monate. Darüber hinaus gehende Aufenthaltstage oder –monate zählen als Zero Grant (keine Mobilitätsbeihilfe). Bei kürzeren Aufenthalten verringert sich die Förderdauer auf die tatsächliche Studien- und Prüfungszeit im Ausland gemäß Finanzvereinbarung.

Die Mobilitätsbeihilfe wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Ein Großteil der Mobilitätsbeihilfe (im Studienjahr 2023/24 sind das 75% der Mobilitätsbeihilfe) soll den Erasmus-Studierenden vor der Abreise zur Verfügung stehen, die letzte Rate wird nach Abschluss des Auslandsstudiums und nach Vorlage aller Dokumente ausgezahlt.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Studierende mit geringeren Chancen:
Studierende mit einer chronischen Erkrankung (siehe Website des RKI) oder einer Behinderung ab GdB20 können einen monatlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei der Nationalen Erasmus-Agentur mit einem Langantrag eine Förderung der realen Kosten zu beantragen. Auch Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen, Erstakademiker*innen sowie Studierende, die vor der Auslandsmobilität einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 6 Monaten nachgegangen sind und monatlich über 450 € und unter 850 € netto verdient haben, können den Aufstockungsbetrag beantragen.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Grünes Reisen:
Für "Grünes Reisen" an die Partnerhochschule und zurück ist ein einmaliger Zuschuss von 50 Euro sowie die Finanzierung von bis zu vier Reisetagen vorgesehen.

Die detaillierten Förderkriterien werden den Teilnehmer*innen am ERASMUS-Programm im Vorfeld des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung mitgeteilt.

Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie im Internet unter https://www.bafög.de/de/europa-oder-der-rest-der-welt-589.php

Mit welcher finanziellen Unterstützung kann ich rechnen (Studienjahr 2024/25)?

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Für das Studienjahr 2024/25 gelten folgende Förderraten für Studienaufenthalte (SMS):

  • Ländergruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Ländergruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
  • Ländergruppe 3 (monatlich 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Die maximale Förderdauer beträgt bei einsemestrigen Aufenthalten voraussichtlich 4 Monate und bei zweisemestrigen Aufenthalten voraussichtlich 8 Monate. Darüber hinaus gehende Aufenthaltstage oder –monate zählen als Zero Grant (keine Mobilitätsbeihilfe). Bei kürzeren Aufenthalten verringert sich die Förderdauer auf die tatsächliche Studien- und Prüfungszeit im Ausland gemäß Finanzierungsvereinbarung.

Die Mobilitätsbeihilfe wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Ein Großteil der Mobilitätsbeihilfe (im Studienjahr 2024/25 sind das 75% der Mobilitätsbeihilfe) soll den Erasmus-Studierenden vor der Abreise zur Verfügung stehen, die letzte Rate wird nach Abschluss des Auslandsstudiums und nach Vorlage aller Dokumente ausgezahlt.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Studierende mit geringeren Chancen:
Studierende mit einer chronischen Erkrankung (siehe Website des RKI) oder einer Behinderung ab GdB20 können einen monatlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei der Nationalen Erasmus-Agentur mit einem Langantrag eine Förderung der realen Kosten zu beantragen. Auch Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen, Erstakademiker*innen sowie Studierende, die vor der Auslandsmobilität einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 6 Monaten nachgegangen sind und monatlich über 450 € und unter 850 € netto verdient haben, können den Aufstockungsbetrag beantragen.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Grünes Reisen:
Für "Grünes Reisen" an die Partnerhochschule und zurück ist die Finanzierung von bis zu 6 Reisetagen vorgesehen.

Die detaillierten Förderkriterien werden den Teilnehmer*innen am ERASMUS-Programm im Vorfeld des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung mitgeteilt.

Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel kann es sein, dass ein Teil der outgoing Erasmus-Studierenden des Studienjahres 2024/25 die Mobilitätsbeihilfe aus den Mittel des Förderjahres 2023/24 erhält. Für diese Studierenden gelten dann auch die Fördersätze des Studienjahres 2023/24. Wir werden sicherstellen, dass dafür nur Studierende ausgewählt werden, bei denen sich der Förderbetrag 2024/25 gegenüber 2023/24 nicht ändert, so dass es finanziell keinen Unterschied macht, aus welchem Förderjahr die Finanzierung bereitgestellt wird.

Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie im Internet unter https://www.bafög.de/de/europa-oder-der-rest-der-welt-589.php

Information und Beratung

Manuela Linde
Erasmus-Hochschulkoordinierung – Beratung Erfurter Studierender zum Studium und Praktikum im Ausland
(Internationales Büro)
Verwaltungsgebäude / Raum 0.35
Sprechzeiten
für Studierende:
zurzeit nur nach Vereinbarung