Sprachkenntnisse, -kurse und -prüfungen

Sprachkenntnisse

Auslandsstudium in Spanien

Anforderungen der Universität Erfurt:

  • Großbritannien / Irland sowie englischsprachige Hochschulen in der Türkei: CEFR* Stufe B2 oder gleichwertige Zeugnisse (z.B. TOEFL, IELTS mit der jeweils von der Gasthochschule geforderten Punktzahl); die Erwähnung einer Niveaustufe auf dem Abiturzeugnis reicht nicht aus.
  • Frankreich / französischsprachiger Teil Belgiens: CEFR Französisch Stufe B1 (einige französische Universitäten verlangen allerdings B2)
  • Italien: CEFR Italienisch Stufe B1
  • Spanien: CEFR Spanisch Stufe B1 (einige spanische Universitäten verlangen allerdings B2)
  • Andere Länder: Die Universität Erfurt verlangt hier keinen Sprachnachweis. Aber: Viele Partnerhochschulen z.B. in Skandinavien, den Benelux-Ländern oder im Baltikum verlangen einen Englischnachweis, sofern Unterricht in englischer Sprache erteilt wird. Die Anforderungen reichen von der Niveaustufenprüfung B2 bis zu TOEFL / IELTS und werden häufig geändert, so dass hier keine allgemeinen Empfehlungen gegeben werden können. Die Erwähnung einer Niveaustufe auf dem Abiturzeugnis reicht in der Regel nicht aus. Kenntnisse der Landessprache sind immer von Vorteil, aber nur dann zwingend erforderlich, wenn keine Lehrveranstaltungen auf Englisch angeboten werden.

Mischung von Kursen in der Landessprache und Englisch:
An manchen Hochschulen ist es möglich, Kurse in der Landessprache und Kurse auf Englisch zu mischen. Wenn Sie dies vorhaben, brauchen Sie unter Umständen Sprachnachweise in beiden Sprachen!

Anforderungen der Gasthochschulen:
Die Anforderungen der Partnerhochschulen können in Einzelfällen auch von den o.g. Angaben abweichen! Recherchieren Sie immer auf der Webseite Ihrer Wunschhochschule und legen Sie evtl. geforderte Tests frühzeitig ab.

Hinweis:
Lesen Sie auch unsere Hinweise zu Sprachnachweisen im Menüpunkt "Häufig gestellte Fragen".

Niveaustufenprüfungen

Wenn ein bestimmtes Sprachniveau verlangt wird, ist dieses durch eine standardisierte Niveaustufenprüfung nachzuweisen. Eine bloße Erwähnung eines Sprachniveaus im Notenbericht, die z.B. auf dem Eintrag im Abiturzeugnis beruht, ist nicht ausreichend und wird von den Gasthochschulen in der Regel nicht akzeptiert. Sie benötigen ein Zeugnis eines standardisierten Tests mit Noten(n) oder Punktzahl. Wenn Sie die Niveaustufenprüfung am Sprachenzentrum der Uni Erfurt abgelegt haben, erhalten Sie das Zeugnis im Anschluss an die Prüfung beim Sprachenzentrum.

Sprachkurse und -prüfungen am Sprachenzentrum der Uni Erfurt

Das Sprachenzentrum der Universität Erfurt bietet Sprachkurse und Prüfungen in den meisten gängigen Sprachen an. Diese sind für Studierende der Universität Erfurt kostenlos. Die Sprachprüfungen finden immer am Ende des Semesters statt, aber nicht jede Prüfung am Ende eines jeden Semesters. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Terminen und melden sich an!

Für die Zulassung zur Niveaustufenprüfung Englisch B2 nach dem CEFR* gilt folgende Regelung:

  • Es werden nur Studierende geprüft, die im Oxford Placement Test (OPT) mindestens 65 Punkte erreicht haben.
  • Studierende, die mit weniger als 65 Punkten im OPT eingestuft wurden, werden nur geprüft, wenn sie am Sprachenzentrum einen Englischkurs auf B2-Niveau absolviert haben.
  • Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, wenn ein längerer Aufenthalt in einem englischsprachigen Land nachgewiesen werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für diese Studierenden die B2-Prüfung erlassen wird.

*CEFR = Common European Framework of Reference for Languages