Erasmus - Das müssen Sie wissen

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Erasmus+ ist das Förderprogramm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es eröffnet Studierenden die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, neue Kulturen kennenzulernen und ihre fachlichen sowie persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln.

Der Programmname geht auf den Humanisten Erasmus von Rotterdam zurück, der als Sinnbild für den europäischen Austausch von Wissen und Ideen steht.

Für Studierende ist insbesondere die Leitaktion 1 (Lernmobilität von Einzelpersonen) von Bedeutung. Sie fördert Auslandsaufenthalte, beispielsweise für ein Studium oder Praktikum an einer Partnerhochschule oder in einem Unternehmen im europäischen Ausland.

Was ist möglich?

Im Rahmen der Erasmus+ Studierendenmobilität sind folgende Studienaufenthalte im Ausland möglich:

  • Aufenthalte mit einer Dauer von 3-12 Monaten (auch mehrfach) je Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion)
  • Aufenthalte in einem der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und in der Türkei

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es muss zwischen der Heimat- und der Gastuniversität eine Vereinbarung über den Austausch von Studierenden bestehen. Individuelle Bewerbungen sind nicht möglich.
  • Heimat- und Gasthochschule müssen eine gültige Erasmus-Charta (ECHE) besitzen
  • Teilnehmer*innen müssen regulär und während des gesamten Erasmus-Studiums an der Universität Erfurt immatrikuliert sein.
  • Teilnehmer*innen müssen bei Antritt des Auslandsstudiums das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Für BA-Studierende bedeutet das, dass die Orientierungsphase abgeschlossen sein muss.

Mit welcher Unterstützung kann ich rechnen?

Diese finanzielle Unterstützung erhalten Sie (Studienjahr 2026/27)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Für das Studienjahr 2026/27 gelten folgende Förderraten für Studienaufenthalte (SMS):

  • Ländergruppe 1 (monatlich 600 Euro, Tagessatz 20 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Ländergruppe 2 (monatlich 540 Euro, Tagessatz 18 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
  • Ländergruppe 3 (monatlich 540 Euro, Tagessatz 18 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Die maximale Förderdauer beträgt bei einsemestrigen Aufenthalten 4 Monate und bei zweisemestrigen Aufenthalten 8 Monate. Darüber hinaus gehende Aufenthaltstage oder –monate zählen als Zero Grant (keine Mobilitätsbeihilfe). Bei kürzeren Aufenthalten verringert sich die Förderdauer auf die tatsächliche Studien- und Prüfungszeit im Ausland gemäß Finanzierungsvereinbarung.

Sie erhalten Ihre Förderung in der Regel in zwei Raten: 75 % vor Ihrer Abreise, 25 % nach Einreichen aller Abschlussunterlagen.

Auch wenn Sie kein Inlands-BAföG erhalten, kann ein Anspruch auf Auslands-BAföG bestehen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Fördermöglichkeiten  hier.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Studierende mit geringeren Chancen

Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende mit geringeren Chancen (Fewer Opportunities) zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung einen monatlichen Aufstockungsbetrag (Top-Up) von 250 Euro erhalten. In bestimmten Fällen besteht alternativ die Möglichkeit, eine Realkostenförderung zu beantragen.

Wer kann die zusätzliche Förderung erhalten?

Ein Top-Up kann beantragt werden, wenn Sie zu einer der folgenden Zielgruppen gehören:

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, sofern finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen siehe Website des BMG (Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen)
  • Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 (Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen)
  • Studierende, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern ins Ausland gehen (Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen)
  • Erstakademiker*innen, deren Eltern oder Bezugspersonen über keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen
  • Erwerbstätige Studierende, die vor Beginn ihrer Auslandsmobilität mindestens sechs Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und dabei monatlich mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro netto verdient haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Tätigkeit während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt wird.

Bitte beachten Sie, dass der Aufstockungsbetrag auch dann nur einmal gewährt werden kann, wenn mehrere Förderkriterien gleichzeitig erfüllt sind.

Weiterführende Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf DAAD-Erasmus+ Website 

Studierende der Universität Erfurt werden im Rahmen ihres Erasmus+-Bewerbungs- und Organisationsprozesses über Mobility-Online zudem rechtzeitig per E-Mail über die Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen, Fristen und die Beantragung informiert. Das Internationale Büro begleitet Sie dabei durch den gesamten Antragsprozess und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Grünes Reisen

Für "Grünes Reisen" an die Partnerhochschule und zurück ist die Finanzierung von bis zu 6 Reisetagen vorgesehen.
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei dem emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“.

Studierende der Universität Erfurt werden im Rahmen ihres Erasmus+-Bewerbungs- und Organisationsprozesses über Mobility-Online zudem rechtzeitig per E-Mail über die Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen, Fristen und die Beantragung informiert. Das Internationale Büro begleitet Sie dabei durch den gesamten Antragsprozess und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Reisekostenpauschale

Ab dem WS 25/26 erhalten alle Studierende eine Reisekostenpauschale. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der einfachen Distanz zwischen Erfurt und der Gasteinrichtung, wie auch von dem genutzten Verkehrsmittel. Für Grünes Reisen ist die Pauschale höher als für eine Standardreise. Siehe die unten folgende Tabelle über die Reisekostenpauschale.

Bei Standardreisen sind zwei Reisetage in den geförderten Aufenthaltstagen inkludiert.
Bei Grünem Reisen können bis zu 6 Reisetage gefördert werden. Dafür muss eine Ehrenwörtliche Erklärung ausgefüllt werden. Infos dazu werden rechtzeig verschickt.

Die detaillierten Förderkriterien werden den Teilnehmer*innen am ERASMUS-Programm im Vorfeld des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung mitgeteilt.

Reisekostenpauschale

Distanz Standardreise Grünes Reisen
100 – 499 Km 211 EUR 285 EUR
500 – 1999 Km 309 EUR 417 EUR
2000 – 2999 Km 395 EUR 535 EUR

Information und Beratung

Internationales Büro
E-Mail: io.outgoing@uni-erfurt.de


Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 13:30 - 15:00

Termine sind auch nach Vereinbarung möglich

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