Förderungen für universitäre Lehrprojekte

Innovative Lehrprojekte werden sowohl auf Landes- als auch Bundesebene durch verschiedene Institutionen und Stiftungen gefördert. Hier finden Sie aktuelle und regelmäßige Fördermaßnahmen für Projekte in der Hochschullehre zur Stärkung und Förderung Ihrer studentischen Lehre.

Lehrförderungen

Kooperative Impulsprojekte

Die Projektförderung: Das eTeach-Netzwerk Thüringen unterstützt die Innovation von Lernen, Lehren und Prüfen durch Digitalisierung und digitale Bereicherung an den Thüringer Hochschulen. Dabei schafft es Brücken zwischen Lehrenden, um Synergien zu entfalten und Redundanzen zu vermeiden. Eine besondere Chance wird in der gemeinsamen Beantwortung von Fragen rund um das Lernen, Lehren und Prüfen gesehen. Hier setzen die kooperativen Impulsprojekte an.

Antragsberechtigt: Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner*innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen.

Förderhöhe: ergibt sich aus zu beantragenden Mitteln

Zu beantragende Mittel: Für jede an einem Projekt beteiligte Hochschule kann maximal eine Stelle für sechs Monate oder eine halbe Stelle für zwölf Monate bewilligt werden. Darüber hinaus stehen für alle Projekte Sachmittel zur Verfügung, die für Aufwendungen mit unmittelbarem Bezug zu den Impulsprojekten genutzt werden können.

Förderzeitraum: halb- oder ganzjährige Projekte

Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung an das eTeach-Team Dr. Amrita Mondal und Wiebke Degler: mailto:eteach@uni-erfurt.de.

Antragsfrist: voraussichtlich September 2025. Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt. Hinweis: Antragsfrist und Ausschreibung mit eventuell leicht modifizierten Förderbedingungen werden in Kürze veröffentlicht.

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Förderung des eTeach-Netzwerks Thüringen: Freiräume

Die Projektförderung: Mit dem Format „eTeach-Freiräume“ wird die Möglichkeit geboten, die eigenen Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Fördermittel dienen dazu, eine Lehrveranstaltung methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln, Lehrmaterialien anzureichern oder digitale Medien einzuführen. Im Mittelpunkt dieser Weiterentwicklungen stehen die Verbesserung des Lernerfolgs und der Kompetenzerwerb von Studierenden sowie eine bessere Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung.

Antragsberechtigt: hauptamtliche Lehrende (Professor*innen, angestellte Dozent*innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt.

Förderhöhe: maximal 3.000 Euro

Zu beantragende Mittel: Verträge; Lehraufträge (inkl. Reise- und Übernachtungskosten); Beschaffung von Lehr-/Lernmitteln oder Kosten für studentische Assistenzen. Das eTeach-Netzwerk Thüringen übernimmt nur die Finanzierung des kompensierenden Lehrauftrags. Die Förderung schließt nicht die Reduktion des Lehrdeputats ein. Die Möglichkeiten der Lehrdeputatsreduktion sind von den Lehrenden mit der Hochschule abzustimmen.

Förderzeitraum: Zeitraum des Lehrauftrags

Bitte wenden Sie sich zur Antragsberatung und Antragseinreichung frühzeitig bis Anfang Juli an das eTeach-Team Dr. Amrita Mondal und Wiebke Degler: mailto:eteach@uni-erfurt.de

Antragsfrist: voraussichtlich Mitte Oktober. Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt. Hinweis: Antragsfrist und Ausschreibung mit eventuell leicht modifizierten Förderbedingungen werden in Kürze veröffentlicht.

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Fellowships für „Innovationen in der digitalen Hochschullehre“

Die Projektförderung: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur und der Stifterverband schreiben für Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind, Fellowships aus. Damit sollen Anreize für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate geschaffen oder die curriculare Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien gefördert werden. Außerdem soll der hochschulübergreifende Austausch über (digitale) Hochschullehre sowie die Verbreitung der entwickelten Lehrinnovationen durch eine Vernetzung der Fellows gefördert werden.

Antragsberechtigt: einzelne Lehrende oder im Rahmen von Tandem-Fellowships Lehrende, die mit einer Hochschuldidaktikerin bzw. einem Hochschuldidaktiker oder einer Lehr-/Lernforscherin bzw. einem Lehr-/Lernforscher oder mit einer bzw. einem Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder einer anderen Hochschule in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen kooperieren. 

Förderhöhe: bis zu 50.000 Euro, zweckgebunden für die Anschubfinanzierung der geplanten Lehrinnovation

Zu beantragende Mitte: die projektbezogene Unterstützung durch studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte; projektbezogene Sachkosten; die Finanzierung von Gastaufenthalten einschlägig ausgewiesener ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Durchführung des Lehrvorhabens unterstützen; die Gegenfinanzierung befristeter Deputatsreduktionen, um zeitliche Freiräume für die Planung des Lehrvorhabens zu gewinnen. Publikationskosten für Open-Access-Gebühren sind nicht förderfähig.

Förderzeitraum: 16 Monate, Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt.

Antragsfrist: voraussichtlich Anfang Mai 2026

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Freiraum für die Lehrentwicklung

Die Projektförderung: Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit Freiraum ein Förderprogramm zur Erprobung und Entwicklung von Ideen zu Lehren und Lernen aus. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Gesucht werden Projekte, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen.

Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen. Diese können an staatlichen oder privaten Hochschulen tätig sein. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit kann die Stiftung nur Projekte an steuerbegünstigten Institutionen fördern. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Aufgrund der breiten Zielgruppe und dem durchgehend hohen Interesse ist dem wissenschaftlichen Auswahlverfahren ein Losverfahren vorgeschaltet. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.

Förderhöhe: max. 400.000 Euro

Zu beantragende Mittel: Die Projektförderung kann Personal- und Sachmittel sowie projektbezogene Investitionen umfassen. Grundausstattungen sind vorrangig in den Projekten einzusetzen und sind nicht förderfähig.

Projektzeitraum: bis zu 24 Monate. Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt.

Antragsfrist: voraussichtlich Mitte Februar 2026.

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