Lehrförderfonds der Universität Erfurt

Symbolbild: Digitalisierung

Der Lehrförderfonds der Universität Erfurt unterstützt innovative Lehrprojekte zur Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre. Lehrende erhalten die Möglichkeit, neue didaktische Ansätze zu erproben, bestehende Formate weiterzuentwickeln und nachhaltige Impulse in der Lehre zu setzen. 

Die Schwerpunkte der Förderung ergeben sich aus den Leitlinien für Studium und Lehre der Universität Erfurt

Die Förderung richtet sich insbesondere auch an Teilnehmer*innen des hochschuldidaktischen Aufbauzertifikats.
 

Kurzüberblick Lehrförderfonds
  • jährliche Ausschreibung, bis zu 2.500 € Förderung pro Antrag
  • für alle Lehrenden
  • Laufzeit: bis zu 12 Monate bzw. bis zu einem Studienjahr (WiSe und SoSe)
  • Start der Förderung zum WiSe- oder SoSe (1. Oktober oder 1. April)
  • Didaktische Beratung und Unterstützung 
  • Erste Förderrunde/ Frist: 15. Juni 2026 
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Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Formular.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Dokument als PDF über das Dekanat ein.

 

Antragsformular

Innovative Lehre fördern – Freiräume schaffen

Förderziel

Gefördert werden Lehrprojekte, die:

  • die Qualität der Lehre verbessern 
  • innovative didaktische Ansätze verfolgen 
  • an den Leitlinien für Studium und Lehre der Universität Erfurt ausgerichtet sind 
  • nachhaltige Effekte (Nachnutzung, Transfer) erwarten lassen 

Die Förderung richtet sich insbesondere auch an Teilnehmende des hochschuldidaktischen Aufbauzertifikats.

Förderbedingungen

Antragsberechtigung

Alle Mitglieder der Universität Erfurt, die im Bereich Lehre tätig sind, können sich mit einem Lehrprojekt um eine Förderung bewerben. Dazu gehören:

  • Professor/-innen
  • Mitglieder des wissenschaftlichen Mittelbaus
  • Studierende in Kooperation mit ihrer zuständigen Fakultät

Förderhöhe

Maximal 2.500 € pro Antrag

Förderzeitraum

  • Bis zu 12 Monate (ein Studienjahr) 
  • Start jeweils zum 1. April oder 1. Oktober 

Die Anzahl der geförderten Projekte/ Jahr sind abhängig von der Anzahl und Qualität der eingereichten Anträge und dem Volumen des Fonds.

Förderfähige Mittel

Die Förderung kann folgende Positionen umfassen:

  • Lehraufträge (insbesondere zur Reduktion des Deputats, max. 2 LVS) 
  • Sachmittel (Reisekosten, Publikationsmittel, Öffentlichkeitsarbeit, Assistent*innen)
  • Qualifizierungsmaßnahmen  
  • nicht förderungswürdig sind: Geräte, Lizenzen u.ä.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Formular

Antragsstruktur: Maximale Anzahl Zeichen: 8000

Der Antrag soll folgende Punkte umfassen:

  • Aussagekräftiger Titel
  • Benennung der verantwortlich durchführenden Person und ggf. weiterer Beteiligter
  • Nachvollziehbare Problembeschreibung / Ausgangslage und zentrale Herausforderungen im beantragten Projekt
  • Beschreibung des Vorhabens, des Projektziels und der anvisierten Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Möglichkeiten der Nachnutzung der entwickelten Inhalte der Projektidee
  • Zeichnung durch die/den Studiendekan*in
  • geplante Mittelverwendung

Bitte reichen Sie bis zum 15. Juni 2026 das ausgefüllte Dokument als PDF ein:

  • über das Dekanat 
  • mit befürwortender Kenntnisnahme der/des Studiendekan*in 
  • bei der/dem Vizepräsident*in für Studienangelegenheiten: vps 

Vergabeverfahren

  1. Die Anträge werden über das Dekanat mit vorheriger Zustimmung der Studiendekanin/des Studiendekans bei der/dem VPS eingereicht.  
  2. Die Stabsstelle QM in Studium und Lehre prüft im Auftrag der/des VPS die Anträge auf Einhaltung der formalen Kriterien.
  3. Die Vergabekommission entscheidet über die Förderung der Anträge auf Grundlage der in der Ausschreibung definierten Kriterien.
  4. Die/der VPS informiert das Präsidium zur Entscheidung.
  5. Die Stabsstelle QM in Studium und Lehre informiert im Auftrag der/des VPS die Antragssteller*innen und die Dekanate/Studiendekan*innen zum Ergebnis der Vergabekommission. 

Vergabekriterien

Antragsberechtigt sind alle in der Lehre tätigen Mitglieder der Universität Erfurt.

Kriterien der formalen Prüfung:

  • Die antragstellende Person ist Lehrperson an der Universität Erfurt
  • Der Mitteleinsatz entspricht den Kriterien der Ausschreibung (Mittelverwendung, Förderhöhe)
  • Die Befürwortung des Dekanats bzw. Zustimmung der/des Studiendekan*in liegt vor

Ausschlusskriterien:

  • Nicht förderberechtigt sind Konzepte oder Projekte, die bereits im Rahmen nationaler, internationaler oder universitärer Fonds gefördert werden

Fachlich-inhaltliche Kriterien:

  • Passung zu den Leitlinien für Studium und Lehre der Universität Erfurt
  • Qualität, Innovationspotenzial und Kohärenz des Konzepts
  • Didaktische Innovation des Konzepts
  • Umsetzbarkeit des Konzepts
  • Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Fördermittel
  • Nachhaltigkeit des Projektes im Sinne der Nachnutzung bzw. des Transferpotentials der entwickelten Inhalte

Vergabekommission

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch eine vom Präsidium eingesetzte Vergabekommission.

Der Vergabekommission gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:

  • als Vorsitzende der/die amtierende Vizepräsident*in für Studienangelegenheiten
  • ein/e Vertreter*in Hochschuldidaktik
  • ein/e Vertreter*in akademischer Mittelbau
  • ein/e studentische/-r Vertreter*in
  • ein/e Vertreter*in der Stabsstelle QM in Studium und Lehre (beratend, ohne Stimme)

Die Geschäftsführung der Vergabekommission liegt bei der Stabsstelle QM in Studium und Lehre.

Die Vergabekommission gibt sich eine Geschäftsordnung. 

Zeitplan 2026/27

  • April: Bekanntgabe der Ausschreibung
  • April - Juni: Erstellung des Antrags (Projektskizze, Antragsformular)
  • 15. Juni: Der Antrag wird über das Dekanat bei der VPS eingereicht. Die/Der Studiendekan*in gibt eine befürwortende Kenntnisnahme des Antrags, die Teil der Antragsunterlagen ist.
  • Juli: Sichtung und Bewertung der Anträge anhand der formalen und fachlich-inhaltlichen Vergabekriterien der Ausschreibung durch die Vergabekommission
  • August: Beschluss zur Förderung, Benachrichtigung der Bewerber*innen und Veröffentlichung der geförderten Projekte durch VPS
  • 1. Oktober 2026 oder 1. April 2027: Projektstart und Mittelbereitstellung
  • 31. März 2027 oder 30. September 2027: Projektende
  • 3 Monate nach Projektbeginn: Abgabe des Verwendungsnachweises und einer Reflexion zum Projekt (formlos) durch Antragsteller*in
  • öffentlich wirksame Präsentation der Projekte beispielsweise im Senatsausschuss für Studienangelegenheiten, Website Lehre, Newsletter Präsidium, Newsletter VPS

Unterstützung

Unterstützung

Die Hochschuldidaktik der Universität Erfurt bietet Unterstützung bei:

  • der Entwicklung von Lehrkonzepten 
  • der Antragstellung 
  • der Umsetzung der Projekte 

Kontakt

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