Sie interessieren sich dafür an der Universität Erfurt zu promovieren oder befinden sich bereits auf dem Weg dahin?
Als Betreuer*innen kommen an der Universität Erfurt die Professor*innen des entsprechenden Fachbereichs in Frage, aber auch Privatdozent*innen, bzw. ggf. Mitarbeiter*innen sowie Teams in universitätsinternen Graduiertenkollegs.
Anhand von Literaturrecherche und Lektüre zum Forschungsfeld bzw. zum Promotionsthema sollte eine konkrete Fragestellung formuliert werden und in eine schriftliche Skizze bzw. ein (sogenanntes) Exposé münden, das bereits während der Entstehung mit potentiellen Betreuer*innen bzw. betreuenden Teams diskutiert werden sollte. So kann herausgefunden werden, bei wem/wo das Projekt am besten verortet wäre und ob bzw. wie der Weg zur Promotion beschritten werden kann.
Eine Promotion ist prinzipiell in allen Fachbereichen der Universität Erfurt möglich. Es gibt zwei Wege zur Promotion. Promotionsinteressierte sowie fortgeschrittene Doktorand*innen können sich im Rahmen des strukturierten „Erfurter Promotions- und Postdoktorand*innenprogramms“ (EPPP) für eine Promotion in einem zertifizierten Graduiertenkolleg bzw. im Max-Weber-Kolleg entscheiden. Daneben gibt es weiterhin die Möglichkeit einer „klassischen“ Einzelpromotion in der jeweiligen Fakultät. Zudem gibt es besondere Promotionsformen, die jeweils mit der Einzelpromotion oder dem strukturierten Programm vereinbar sind.
Strukturierte Promotion im universitätsinternen Graduiertenkolleg / dem Max-Weber-Kolleg
Eine der zentralen Herausforderungen für Promovierende bei der Organisation ihrer Forschungsarbeit ist die Sicherstellung der Finanzierung. Verschiedene Optionen stehen zur Verfügung, um den Lebensunterhalt während der Promotionsphase zu sichern, wobei jede dieser Möglichkeiten spezifische Voraussetzungen, Vorteile und Nachteile mit sich bringt.
Bei der Wahl einer geeigneten Finanzierungsform sollten Sie die folgenden Fragen berücksichtigen:
Die häufigsten Finanzierungsmodelle für die mehrjährige Promotionsphase.
Zu Beginn eines Promotionsvorhabens ist in der jeweiligen Fakultät oder dem Max-Weber-Kolleg die Annahme als Doktorand*in entsprechend der jeweiligen Promotionsordnung zu beantragen. An der Universität Erfurt hat jede Fakultät und das Max-Weber-Kolleg eine eigene Promotionsordnung, in der neben den Zulassungsvoraussetzungen auch festgelegt ist, wie das Promotions- bzw. Prüfungsverfahren abläuft und welche Doktorgrade vergeben werden. Die Annahme erfolgt zentral über Docata - Das Webportal für Promovierendeder Universität Erfurt.
Docata ist das Webportal für Promovierende der Universität Erfurt. Nach einer einmaligen Registrierung wird Docata Sie durch die gesamte Phase der Promotion begleiten.
Mit Docata beantragen Sie:
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der jeweiligen Fakultäten:
Eine Betreuungsvereinbarung im Rahmen einer Promotion ist eine verbindlich abzuschließende schriftliche Vereinbarung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in. Sie soll die gegenseitigen Erwartungen, Rechte und Pflichten transparent machen und Konflikte vermeiden.
Allgemeine Hinweise und Mustervorlagen finden Sie hier.
Das zielgruppenspezifische Angebot der Universität Erfurt im Bereich der akademischen Personal- und Kompetenzentwicklung richtet sich an Wissenschaftler*innen bzw. Lehrende in allen Karrierephasen. Es beinhaltet vier Felder für den Kompetenzerwerb:
Damit sollen Wissenschaftler*innen und Lehrende bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen und in ihrer Karriere(-planung) bestmöglich unterstützt werden. Alle Angebote im Rahmen der Programme sind gebührenfrei, richteten sich jedoch ausschließlich an Mitglieder und Angehörige der Universität Erfurt.
Weitere Informationen unter finden Sie auf den Seiten des Akademischen Qualifizierungsprogramms.
Die Promovierendenvertretung ist die gemeinsame Vertretung der Doktorand*innenschaft an der Universität Erfurt. Sie fördert die interdisziplinäre, kooperative und internationale Promotionskultur an der Universität Erfurt, und macht sich stark für die Interessen der Promovierenden in den uni-internen Gremien. Mit verschiedenen Veranstaltungen informiert sie zudem zu promotionsrelevanten Themen und leistet darüber hin aus einen Beitrag zum fach- und fakultätsübergreifenden Austausch und zur Vernetzung der Promovierenden untereinander.
Die Dissertation wird an der jeweilige Fakultät eingereicht. Die zugehörigen Unterlagen werden in der jeweilige Promotionsordnung aufgeführt. Nach Annahme der Dissertation eröffnet der Promotionsausschuss der Fakultät das Promotionsverfahren. Alles weitere regelt die jeweilige Promotionsordnung der Fakultät.
Nach Annahme der Dissertation findet innerhalb einer angemessenen Frist die Promotionsprüfung in Form einer öffentlichen Disputation oder eines Rigorosums statt.
Alles weitere regelt die jeweilige Promotionsordnung der Fakultät.