Onboarding - Willkommen in Erfurt!

Studentin mit Rucksack vor KIZ

Endlich angekommen?

Sie müssen nach der Anreise einige Formalitäten erledigen. Wir helfen Ihnen dabei, sich zurechtzufinden! Auf dieser Seite finden Sie:

  • Infos zur Immatrikulation
  • Infos zur Thoska (Studierendenausweis)
  • die ToDos an der Universität Erfurt
  • die ToDos in der Stadt Erfurt

Das Onboarding-Programm finden Sie in Ihrem Willkommensumschlag.

Buddy-Programm

Studierende vor der ehemaligen Brandtschool

Das Internationale Büro organisiert für die neu ankommenden internationale Studierende ein Buddy-Programm. Das Buddy-Programm ist eine Starthilfe in der Eingewöhnungsphase. Ihr Buddy nimmt schon vor Ihrer Reise nach Erfurt Kontakt zu Ihnen auf.  Ihr Buddy unterstützt Sie beispielsweise bei der:

  • Anreise
  • Orientierung auf dem Campus
  • Orientierung in der Stadt
  • Erledigung von Behördengängen

Anmeldung zum Buddyprogramm

To-Dos an der Uni Erfurt

Immatrikulation

Student mit Thoska

Sie müssen die Immatrikulation zunächst online über das Portal HisInOne beantragen. Erst wenn alle  Immatrikulationsschritte erledigt sind, werden Sie immatrikuliert.

Im Portal werden Sie Schritt für Schritt durch die Immatrikulation geführt und müssen grundsätzlich folgende Dokumente im Portal hochladen:

  • Dokumente (Notenbericht, Sprachnachweise)
  • ein Foto für Ihren Studierendenausweis (Thoska)
  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags 

HisInOne-Portal

Immatrikulationsschritte

Semesterbeitrag zahlen

Um sich immatrikulieren zu können und Ihren Studierendenausweis (thoska) zu erhalten, müssen Sie den Semesterbeitrag zahlen. 

Der Semesterbeitrag beinhaltet:

  • Beitrag für das Studierendenwerk
  • Beitrag für den Studierendenrat der Universität Erfurt
  • Deutschlandsemesterticket
  • Kulturticket
  • Gebühr für den Studierendenausweis 

Die Höhe des Semesterbeitrags variiert jedes Semester. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Höhe des Beitrags und wann Sie ihn zahlen müssen. 

Semesterbeitrag

Krankenversicherung nachweisen

Krankenversicherungspflicht (Non-EU)

Alle Studierenden sind verpflichtet, bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung ihres Krankenversicherungsstatus für die Immatrikulation zu beantragen.

Studierende unter 30 sind versicherungspflichtig. Sie müssen sich in Deutschland gesetzlich krankenversichern.
Die gesetzliche Krankenkasse meldet dann Ihren Krankenversicherungsstatus (=versichert) an die Universität Erfurt.

Studierende über 30 sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sondern müssen sich privat versichern. Vergleichen Sie verschiedene Angebote von privaten Versicherungsgesellschaften.
Ihren Krankenversicherungsstatus (=nicht gesetzlich versichert) muss elektronisch von einer gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.

Krankenversicherungen aus Ländern mit bilateralem Abkommen mit Deutschland

Die Krankenversicherung einiger Länder, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, wird in Deutschland anerkannt, d.h. Sie können in Ihrem Heimatland versichert bleiben, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Heimatkrankenkasse bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Die Berechtigungsscheine sind derzeit (Stand 04/2017):

Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (EU-Länder & EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) & Schweiz
BH 16 (Bosnien-Herzegowina)
JU 6 (Serbien, Montenegro)
RM/D 11 (Mazedonien)
AT/ 11 (Türkei)
A/TN 11 (Tunesien)

Krankenversicherungen aus anderen Ländern und Reisekrankenversicherungen werden in der Regel nicht anerkannt, d.h. die Studierenden müssen sich in Deutschland krankenversichern.

Elektronische Meldung des Krankenversicherungsstatus'

Alle Studierenden sind verpflichtet, für die Immatrikulation bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse einen elektronischen Bescheid über ihren Krankenversicherungsstatus zu beantragen.

Das Internationale Büro organisiert:

  • die elektronische Meldung für Austauschstudierende mit EHIC oder AT11 oder privater Krankenversicherung

Das Internationale Büro organisiert NICHT:

  • die elektronische Meldung für Non-EU-Austauschstudierende, die sich bereits im Ausland krankenversichert haben (dies geschieht automatisch durch die jeweilige Krankenkasse)
  • die elektronische Meldung für Vollstudierende 

Informationen zur Krankenversicherung

Wichtige Hinweise zur Immatrikulation für:

Austauschstudierende

Ein paar Wochen vor der Anreise, erhalten Sie erhalten vom Internationalen Büro mehrere Infomails zur Immatrikulation, sobald Sie die Immatrikulation beginnen können.

Sie können erst mit den Informationen aus den Infomails über das Portal die Immatrikulation beantragen.

Vollstudierende

Sie können die Immatrikulation über das HisInOne-Portal beantragen, sobald Ihre Bewerbung für ein Vollstudium abgeschlossen ist und Sie im Portal den Button Immatrikulation beantragen sehen. Bitte berücksichtigen Sie etwaige Immatrikulationsbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass Immatrikulationsanträge nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Immatrikulationsanträge zum Wintersemester werden in der Regel ab August und zum Sommersemester in der Regel ab Februar bearbeitet. 

Ihren Studierendenausweis (Thoska) erhalten Sie erst nachdem Sie alle Immatrikulationsschritte erledigt haben. 
Wir schreiben Ihnen eine E-Mail, sobald Sie die Thoska im Internationalen Büro abholen können! 

Thoska (Studierendenausweis)

Studentin am Thoska-Automat

Kleine Karte, viele Funktionen!

Die Thoska muss zu jedem Semester neu validiert werden. 

Validierung

Deutschlandsemesterticket abrufen

Neuschwanstein

Das Deutschland-Semesterticket ist im Semesterbeitrag enthalten! 
Nach der Immatrikulation müssen Sie das Deutschlandsemesterticket separat über eine App abrufen.

Mit dem Ticket können Sie den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland nutzen.

Das Deutschland-Semesterticket im Wintersemester ist ab dem 1. Oktober gültig.
Das Deutschland-Semesterticket im Sommersemester ist ab dem 1. April gültig. 

Deutschlandsemesterticket abrufen

Aktivieren des Uni-Kontos

Test

Nach vollständiger Immatrikulation finden Sie die Erstanmeldedaten für Ihr Universitätskonto im HIS-Portal. Bitte befolgen Sie die Anweisungen im Portal, um die Erstanmeldedaten zunächst zu ändern. Mit den geänderten Daten erhalten Sie Zugang zu den Uni-Systemen wie ELVIS und Moodle, sowie zu Ihrem Email-Konto Webmail.

Achtung: Sie müssen sich bei Webmail einmalig mit den Initialdaten anmelden und das Passwort dort dann erneut ändern! 

Bei Problemen mit der Aktivierung hilft Ihnen das Serviceteam in C21-KIZ

Einrichten des Campus-WLANs

Sudent zeigt Smartphone

Nach Abschluss Ihrer Immatrikulation finden Sie die Anmeldedaten für Ihr Universitätskonto im HIS-Portal. Bitte befolgen Sie die Anweisungen im Portal, um die Initialdaten zunächst zu ändern. Mit den geänderten Daten erhalten Sie Zugang zu Eduroam, dem WLAN-Netzwerk des Campus.

Einrichtung von Eduroam

Bei Problemen mit der Einrichtung hilft Ihnen das Serviceteam in C21-KIZ.

To-Dos in der Stadt Erfurt

Anmeldung im Bürgeramt Erfurt

Procedere für VOLLSTUDIERENDE

Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach der Anreise im Bürgeramt Erfurt anmelden:

1. Vereinbaren Sie online einen Termin über die Online-Terminvereinbarung des Bürgerservicebüros. (über: Melde- und Dokumentenwesen)

2. Bestätigen Sie innerhalb von 24 Stunden den nach der Buchung erhaltenen Link, ansonsten verlieren Sie den Termin!

3. Sie erhalten eine Bestätigungs-Email mit einer Aufrufnummer.

4. Mit Ihrer Wohnungsgeberbescheinigung und Ihrem Ausweisdokument erscheinen sie bitte am Tag des Termins etwa 5-10 Minuten früher im Bürgeramt und warten bis Ihre Aufrufnummer aufgerufen wird.

Nach der Anmeldung im Bürgeramt erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die sie unbedingt aufheben müssen.

Außerdem erhalten Sie nach einigen Wochen automatisch per Post Ihre Steuer-ID per Post. Diese benötigen Sie, zum Beispiel, um ein Bankkonto zu eröffnen oder wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen. 

Gut zu wissen:
Manchmal werden auch sehr kurzfristig Termine vergeben, öfter auch für denselben Tag.

Ihr Mietvertrag reicht zur Anmeldung nicht aus! Sie müssen zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument unbedingt die Wohnungsgeberbescheinigung zum Termin mitnehmen!

Die Terminseite ist ausschließlich auf Deutsch verfügbar. Zögern Sie nicht Ihren Buddy anzusprechen, falls eine automaische Webseitenübersetzung nicht möglich ist und wenn Sie Hilfe brauchen.

Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Sie als Vollstudierende in der Regel keine Gruppentermine anbieten können, da diese zu sehr unterschiedlichen Zeiten anreisen.

Procedere für AUSTAUSCHSTUDIERENDE

Nach der Anreise müssen sich alle Austauschstudierenden innerhalb von ein paar Wochen beim Einwohnermeldeamt registrieren. 

Wir organisieren für Austauschstudierende jeweils einen Gruppentermin während des Intensivkurses und in der Orientierungswoche. 

Diese Dokumente müssen Sie zum Termin vorlegen:

  • Pass / Personalausweis
  • Mietvertrag + Wohnungsgeberbescheinigung
    • Sie erhalten diese Dokumente vom Studierendenwerk

Nach der Anmeldung im Bürgeramt erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die sie unbedingt aufheben müssen. 

Außerdem erhalten Sie nach einigen Wochen automatisch per Post Ihre Steuer-ID per Post. Diese benötigen Sie, zum Beispiel, um ein Bankkonto zu eröffnen oder wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen. 

Wenn Sie den Gruppentermin verpassen, müssen Sie selbständig oder mit der Hilfe Ihres Buddies online einen Termin buchen.

Registrierung bei der Ausländerbehörde (Non-EU)

Procedere für AUSTAUSCHSTUDIERENDE

Austauschstudierende aus außereuropäischen Ländern ohne Multivisum oder Mobilitätsbescheinigung (REST-Richtlinie) müssen bei der Ausländerbehörde Erfurt einen Aufenthaltstitel beantragen.

Das Internationale Büro unterstützt Sie dabei!

Ablauf:

  1. Erforderliche Dokumente zur Beantragung des Aufenthaltstitels vorbereiten.
  2. Die Dokumente zum Internationalen Büro bringen.
  3. Das Internationale Büro prüft die Dokumente auf Vollständigkeit.
  4. Das Internationale Büro schickt die Dokumente an die Ausländerbehörde Erfurt.
  5. Die Ausländerbehörde kontaktiert Sie per E-Mail mit weiteren Anweisungen. 

Erforderliche Dokumente:

  • Antragsformular (ausfüllen und unterschreiben)
  • Passkopie
  • ein biometrisches elektronisches Passfoto
    • Das Foto kann beim Termin direkt bei der Ausländerbehörde gemacht werden oder muss von einem zertifizierten Fotografen in der Stadt gemacht werden. Sie erhalten dann einen QR-Code, den Sie bitte mit zum Termin nehmen. Der Termin wird Ihnen erst gegeben, nachdem die Unterlagen per Post von uns an die Ausländerbehörde geschickt wurden.  
  • Immatrikulationsbescheinigung (verfügbar nach Immatrikulation)
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Kopie vom unterschriebenen Mietvertrag
    • Der MV muss sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben sein.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des Studiums in Deutschland
    • Nutzen Sie zum Beispiel Sperrkonto-Services als Unterstützung

Fristen zur Einreichung der Dokumente im Internationalen Büro:

Wintersemester bei Anreise im September: 30.09.
Wintersemester bei Anreise im Oktober: 31.10.

Sommersemester bei Anreise im März: 31.03.
Sommersemester bei Anreise im April: 30.04. 

Sie haben in der Regel eine Frist von 90 Tagen, um den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Bereiten Sie die Dokumente jedoch so schnell wie möglich nach Ihrer Anreise vor, denn die Behördenprozesse können sehr lange dauern! 

Procedere für VOLLSTUDIERENDE

Die meisten Non-EU-Vollstudierenden reisen mit einem Multivisum ein, das bis zu einem Jahr gültig ist. 

Für die Dauer des gesamten Studiums wird in der Regel jedoch kein Visum vergeben. Daher müssen Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kümmern! 

1. Vereinbaren Sie circa 3 Monate vor Ablauf Ihres Visums einen Termin bei der Ausländerbehörde über auslaenderbehoerde@erfurt.de
2. Bereiten Sie in der Zwischenzeit die erforderlichen Dokumente vor. 

Dokumente und Informationen

Hinweis:
Bei der Beantwortung von Emails kann es seitens der Ausländerbehörde Verzögerungen geben. Die Anfragen werden gegebenenfalls anders priorisiert als Sie es sich wünschen.  

Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, da diese bürokratischen Prozesse Zeit kosten. 

 

Eröffnung eines Bankkontos

Wir empfehlen allen Austauschstudierenden, die kein Konto mit einer IBAN und BIC haben, ein Konto in Deutschland zu eröffnen. 

Non-EU-Austauschstudierende, die als Finanzierungsnachweis ein Sperrkonto haben, müssen ein Konto eröffnen. 

Vorteile eines deutschen Bankkontos:

  • keine Gebühren bei Inlandsüberweisungen zahlen
  • monatliche Zahlungen bequem per Lastschrift abbuchen lassen
  • guter Überblick über die Ausgaben

Zur Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie unter anderem:

  • Ausweisdokument (Pass)
  • Meldebescheinigung der Stadt Erfurt
  • Steuer-ID
    • wird Ihnen nach Anmeldung in der Stadt automatisch per Post zugesendet
  • nur Non-EU: Multivisum / Aufenthaltstitel / Mobilitätsbescheinigung (REST-Richtlinie) (kann in der Regel nachgereicht werden)

Beispiele von Banken:

  • Sparkasse
  • Commerzbank
  • Postbank
  • Deutsche Bank

Die Auflistung der Banken stellt keine Empfehlung dar. Die Wahl der Bank steht Ihnen völlig frei.

Sandra Schmidt
Sandra Schmidt , M.A.
Incoming Student Advisor - Zulassung und Betreuung internationaler Austauschstudierender
(Internationales Büro)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum 00.44
Sprechzeiten
Montags bis donnerstags, 13.30 - 15.00 Uhr
Marion Kraushaar
Marion Kraushaar , M.A.
International Student Advisor – Beratung internationaler Studienbewerber*innen, Studierender sowie Geflüchteter, Zulassung
(Internationales Büro)
C02 – Verwaltungsgebäude / C02.00.47
Sprechzeiten
Montags bis Donnerstags 13:30 bis 15 Uhr