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Neue Regelungen für Beschäftigte ab 21. März 2022

Aufgrund des Auslaufens zahlreicher gesetzlicher Regelungen zum 19. März 2022, ändern sich für die Beschäftigten auch die uni-internen Vorschriften hinsichtlich der Corona-Pandemie.

Insbesondere entfällt die 3G-Pflicht und die Pflicht der Dienststelle, Homeoffice anzubieten. Die neuen Regelungen finden Sie in der Beschäftigteninformation der Universität Erfurt, die ab dem 21. März 2022 gilt. Wir bitten um Beachtung.

Sie finden Sie Information auf den Webseiten des Dezernats 2: Personal.

Weitere Informationen / Kontakt:

Dezernat 2: Personal
Ansprechpartner*innen für Beschäftigte
(Dezernat 2: Personal)
Verwaltungsgebäude / Eingang rechts