Betriebsurlaub zum Jahreswechsel 2023/2024

Der Präsident und der Personalrat der Universität Erfurt haben sich in einer Dienstvereinbarung darauf verständigt, dass auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Silvester eine Betriebsruhe stattfindet. Diese gilt für das wissenschaftliche Personal sowie für die Beschäftigten im technischen und Verwaltungsdienst in der Zeit vom 27. bis zum 29. Dezember 2023.

Für den Betriebsurlaub benötigen die Mitarbeiter*innen entsprechend drei Urlaubstage, die bei der Jahresurlaubsplanung berücksichtigt werden sollten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Rahmen der Gleitzeit vorzuarbeiten.

Ausgenommen vom Betriebsurlaub sind Beschäftigte, die von der:dem zuständigen Vorgesetzen aus zwingenden dienstlichen Gründen (Bereitschafts-) Dienst angeordnet bekommen. Diese Anordnung bedarf der Zustimmung des Kanzlers bzw. des:der zuständigen Dekan*in oder des Präsidenten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der zum Download bereitgestellten Dienstvereinbarung.