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Angehörigenstatus für Gastwissenschaftler*innen der Uni Erfurt

Für Gastwissenschaftler*innen, also externe Forschende, die nicht in einem Vertragsverhältnis mit der Universität Erfurt stehen, besteht künftig die Möglichkeit, für die Dauer ihres Aufenthaltes an der Uni den Status von Universitätsangehörigen gemäß Grundordnung zu erlangen.

Diese Zuerkennung ermöglicht ihnen beispielsweise die Inanspruchnahme von Diensten der Universitätsbibliothek und des Universitätsrechen- und Medienzentrum (URMZ). Die Inanspruchnahme der Thoska-Karte ist damit jedoch (noch) nicht möglich. Der Antrag ist formular-gebunden und muss in Abstimmung mit einer zuständigen wissenschaftlichen Ansprechperson (Host) sowie mit der jeweiligen Fakultätsleitung beim Präsidialbüro eingereicht werden. Die Zuerkennung erfolgt dann per Schreiben des Präsidenten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter: www.uni-erfurt.de/forschung/beratung-und-service/forschungsservice.

Weitere Informationen / Kontakt:

Mitarbeiterin, u.a. Akademische Personal- und Kompetenzentwicklung
(Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)
Verwaltungsgebäude / Raum 1.41
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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