Personalhaushalt: Formular Antrag auf Umbuchung

Aufgrund der Vielzahl von zu bearbeitenden formlosen Umbuchungsanträgen und die damit verbundenen Rückfragen durch das Personaldezernat/Personalhaushalt in die Bereiche, wird

dieser Prozess durch ein knappes Antragsformular mit allgemeinen Hinweisen effektiver gestaltet.

Hintergründe dieser Rückfragen durch das Personaldezernat/Personalhaushalt sind folgende:

1. Umbuchung von studentischen/wissenschaftlichen/künstlerischen Assistentinnnen/Assistenten (Hilfskraft i. S. d. TV-L):

Bei Umbuchung vom Haushalt ins Drittmittel muss in der Begründung dargelegt werden, welche anderen Tätigkeiten der betroffenen Person übertragen wurden und warum. Die Umbuchung zu Lasten eines Projektes setzt voraus, dass die entsprechende Person ausschließlich für das Projekt beschäftigt war, was entsprechend in der Begründung zu dokumentieren ist.

2. Umbuchung von wissenschaftlichen bzw. wissenschaftsunterstützendem Personal:

Insbesondere eine Veränderung der Finanzierung von HH in Drittmittel und umgekehrt erfordert verschiedenste befristungs- und tarifrechtlicher Prüfungen. In der Regel gehen diese Änderungen mit Änderungen in der Aufgabenübertragung einher, wodurch eine rückwirkende Änderung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

In der Begründung muss dargelegt werden, welche Änderungen in der Aufgabenzuweisung vorgesehen sind. Bei wissenschaftlichen Personal ist außerdem gesondert darauf einzugehenden, inwieweit sich die Änderungen auch für die Lehrtätigkeit ergeben. Sollte Lehrtätigkeit zusätzlich übertragen werden, so ist die Anzahl der LVS sowie die entsprechende Lehreinheit anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die beantragten Änderungen nur dann vorgenommen werden, wenn hierzu aus befristungs- und tarifrechtlicher Sicht keine Einwände bestehen. Bitte benutzen Sie ab sofort für Personalkostenumbuchungen folgendes neues Formular und beachten Sie bei der Beantragung die 6-Wochenfrist.

Das Formular finden Sie auf der Service-Seite "Personalhaushalt".