Die letzten Federstriche am Manuskript wurden vorgenommen, die Dissertation ist bereit zur Abgabe. Als Doktorand*innen können Sie nun die Eröffnung Ihres Prüfungs- bzw. Promotionsverfahrens beantragen, um durch eine Begutachtung Ihrer Arbeit sowie der anschließenden mündlichen Verteidigung promoviert zu werden. Bisher konnte man Anträge auf Eröffnung des Promotions- bzw. Prüfungsverfahrens lediglich in Papierform einreichen. Seit heute steht nun für die Antragstellung ein Online-Assistent zur Verfügung, der notwendige Informationen in übersichtlicher Reihenfolge abfragt und die Gelegenheit gibt, wichtige Dokumente auch digital einzureichen.
Anträge auf Eröffnung des Promotions- bzw. Prüfungsverfahrens sind bitte fortan ausschließlich über diesen Assistenten einzureichen. Den Zugang zum Online-Assistenten erhalten Promovierende über unser Webportal für Promovierende der Universität Erfurt, Docata. Selbstverständlich werden alle Daten mit größter Sorgfalt und gemäß den aktuellen Datenschutzbestimmungen behandelt. Dies garantiert ein ausführliches Datenschutzkonzept (https://docata.uni-erfurt.de/data-protection-privacy).
In einer folgenden Entwicklungsstufe soll Docata auch Services für Postdoktorand*innen anbieten.