Belegung von Lehrveranstaltungen & Prüfungen

Die Belegung ist die verbindliche Anmeldung zu den Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen. Nur mit einer erfolgten Belegung besteht das Recht, an den belegten Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen teilzunehmen und diese abzuschließen. Die Belegung beginnt im Laufe der dritten Vorlesungswoche eines Semester und endet mit Ablauf der vierten Vorlesungswoche.

Allgemein zur Belegung

Die Belegung ist die verbindliche Anmeldung zu Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen.
Nur bei erfolgter Belegung besteht das Recht, an den gewählten Veranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen und diese abzuschließen.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

  • Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt individuell und wird von der jeweiligen Dozentin bzw. dem jeweiligen Dozenten festgelegt.
  • Details zum Ablauf der Anmeldung finden Sie in den Veranstaltungsinformationen (i) der jeweiligen Lehrveranstaltung  im Vorlesungsverzeichnis.
  • Die Entscheidung über die Teilnahme trifft ausschließlich die verantwortliche Lehrperson.

Wichtig:
Diese Anmeldung ersetzt nicht die Belegung.
Für die Teilnahme an Prüfungen ist zusätzlich eine verbindliche Belegung erforderlich.

Für eine fehlerfreie Belegung verwenden Sie bitte ausschließlich einen der folgenden genannten Browser und deaktivieren Sie die automatische Übersetzungsfunktion:

  • Microsoft Edge 
  • Mozilla Firefox 
  • Google Chrome 
  • Apple Safari 

Belegungszeitraum
Die Belegung für Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen ist möglich bis:
Die Belegung für Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen im Sommersemester 2026 ist beendet.

Durchführung der Belegung

Im Rahmen der Belegung erfassen Sie alle Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen, für die Sie sich verbindlich anmelden und Prüfungsleistungen erbringen möchten.

Die Belegung erfolgt einmalig. Nach dem Absenden Ihrer Auswahl sind keine Änderungen mehr möglich.

Es werden ausschließlich die Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen angezeigt, die von den zuständigen Fachbereichen zur Belegung freigegeben wurden. Nach Beginn des Belegungszeitraums können keine Änderungen am Angebot vorgenommen werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Belegung erfolgt einmalig und ist nach dem Absenden verbindlich.
  • Nach dem Absenden sind keine Änderungen mehr möglich.
  • Es werden nur freigegebene Veranstaltungen und Prüfungen angezeigt.
  • Das Angebot kann nach Beginn der Belegung nicht mehr verändert werden.

So gehen Sie vor:

  1. Starten Sie die Belegung über die Seite „Meine Belegung“.
  2. Wählen Sie alle gewünschten Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen aus, indem Sie die entsprechenden Auswahlfelder (Checkboxen) aktivieren. Achten Sie dabei besonders auf die korrekte Zuordnung der Teilmodule, da einige Lehrveranstaltungen in verschiedenen Teilmodulen angeboten werden.
  3. Nachdem Sie Ihre Auswahl vollständig getroffen haben, klicken Sie auf „Zur verbindlichen Belegung“ (Button oben auf der Seite). Prüfen Sie anschließend Ihre Angaben sorgfältig bevor Sie auf ,,Verbindlich belegen" klicken , insbesondere die Zuordnung zu den Teilmodulen gemäß Ihrer Prüfungsordnung. Falls Änderungen erforderlich sind, können Sie über „Zurück zur Belegung“ Ihre Auswahl anpassen.
  4. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, klicken Sie auf „Verbindlich belegen“, um Ihre Daten an das System zu übermitteln.

Damit ist Ihre Belegung für das aktuelle Semester abgeschlossen. Die Dozierenden können anschließend Ihre Teilnahme erfassen und die Eintragung von Leistungen vornehmen.

Belegung nach Ablauf der Belegungsfrist

Eine nachträgliche Belegung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Sie nicht selbst zu vertreten haben.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an:
pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de

Erforderliche Angaben

  1. Ihre Matrikelnummer
  2. die Begründung/der Grund für die Nachbelegung, den Sie nicht zu vertreten haben
  3. der Name des*der Lehrenden
  4. der genaue Titel der Veranstaltung bzw. der Modulprüfung
  5. Lehrveranstaltungsnummer (7-stellig, im Vorlesungsverzeichnis) 
  6. Vollständige Teilmodulbezeichnung (z. B. B IntB 2021 RÖR01#02) 
  7. Teilmodulzuordnungsnummer (::000000::)
    (bei älteren Prüfungsordnungen zusätzlich: qT / qT&MP / MP) 
  8. Zustimmung des*der Lehrenden zu Ihrer Nachbelegung

Nur wenn alle Angaben vorliegen und eindeutig sind, wird der Antrag nach Ablauf der Belegungszeit geprüft. Sie erhalten abschließend eine Rückmeldung.

Prüfung ohne Belegung

Eine Teilnahme an Prüfungen ohne vorherige Belegung ist nicht zulässig.

Prüfungsangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Prüfungsangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
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