Die Belegung ist die verbindliche Anmeldung zu den Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen. Nur mit einer erfolgten Belegung besteht das Recht, an den belegten Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen teilzunehmen und diese abzuschließen. Die Belegung beginnt im Laufe der dritten Vorlesungswoche eines Semester und endet mit Ablauf der vierten Vorlesungswoche.
Die Belegung ist die verbindliche Anmeldung zu Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen.
Nur bei erfolgter Belegung besteht das Recht, an den gewählten Veranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen und diese abzuschließen.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Wichtig:
Diese Anmeldung ersetzt nicht die Belegung.
Für die Teilnahme an Prüfungen ist zusätzlich eine verbindliche Belegung erforderlich.
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Belegungszeitraum
Die Belegung für Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen ist möglich bis:
Die Belegung für Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen im Sommersemester 2026 ist beendet.
Im Rahmen der Belegung erfassen Sie alle Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen, für die Sie sich verbindlich anmelden und Prüfungsleistungen erbringen möchten.
Die Belegung erfolgt einmalig. Nach dem Absenden Ihrer Auswahl sind keine Änderungen mehr möglich.
Es werden ausschließlich die Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen angezeigt, die von den zuständigen Fachbereichen zur Belegung freigegeben wurden. Nach Beginn des Belegungszeitraums können keine Änderungen am Angebot vorgenommen werden.
Wichtige Hinweise:
So gehen Sie vor:
Damit ist Ihre Belegung für das aktuelle Semester abgeschlossen. Die Dozierenden können anschließend Ihre Teilnahme erfassen und die Eintragung von Leistungen vornehmen.
Eine nachträgliche Belegung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Sie nicht selbst zu vertreten haben.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an:
pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de
Erforderliche Angaben
Nur wenn alle Angaben vorliegen und eindeutig sind, wird der Antrag nach Ablauf der Belegungszeit geprüft. Sie erhalten abschließend eine Rückmeldung.
Eine Teilnahme an Prüfungen ohne vorherige Belegung ist nicht zulässig.