Als Assistent*innenrat vertreten wir die studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die an der Universität Erfurt beschäftigt sind. Dazu haben wir eine*n Vertreter*in im Personalrat mit Teilnahme-, Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent:innen betreffen, mit Stimmrecht.
Wir sind Ansprechpartner*innen für alle Anliegen, Anregungen, Fragen oder Probleme der Assistent*innen.
Außerdem stehen wir in Kontakt mit den Gewerkschaften ver.di und GEW sowie mit der Initiative TVStud für einen Tarifvertrag und damit für die Mitsprache für studentisch Beschäftigte an ihren eigenen Arbeitsbedingungen.
Kontakt:
Als Informationsgrundlage möchten wir hinweisen auf zwei Studien, die Kolleg*innen der Georg-August-Universität Göttingen und des IAW Bremen zu den Arbeitsbedingungen studentisch Beschäftigter in Deutschland veröffentlicht haben.
Seit August 2024 ist eine Rahmendienstvereinbarung in Kraft, die die Arbeitsverhältnisse der Assistent*innen regelt. Darin ist noch einmal festgeschrieben, dass die generelle Mindestvertragslaufzeit 12 Monate beträgt und definiert, welche Fälle Ausnahmen davon bilden können. Ausnahmegründe sind: kürzere Projektlaufzeiten (Drittmittel), Tutorien während eines Semesters, einmalige und termingebundene Aufgaben, Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder persönliche Gründe der Assistent*innen.