Förderungen für universitäre Lehrprojekte

Innovative Lehrprojekte werden sowohl auf Landes- als auch Bundesebene durch verschiedene Institutionen und Stiftungen gefördert. Hier finden Sie aktuelle und regelmäßige Fördermaßnahmen für Projekte in der Hochschullehre zur Stärkung und Förderung Ihrer studentischen Lehre.

Lehrförderungen

Kooperative Impulsprojekte

Kooperative Impulsprojekte

Mit den kooperativen Impulsprojekten werden hochschulübergreifende und interdisziplinäre Projekte gefördert, die von mindestens zwei Thüringer Hochschulen gemeinsam durchgeführt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Hochschullehre zu stärken, neue Lehr-Lernformate zu erproben und deren Übertragbarkeit zu sichern.

Gefördert werden halb- oder ganzjährige Projekte in drei Linien:

  • Kompetenzorientierte Entwicklung digital gestützter Lehr-, Lern- und Prüfungskonzepte

  • Digitale und mediale Bereicherung bestehender Formate (z. B. OER, hybride Lehrszenarien)

  • Experimentelle Ideen zur Hochschullehre mit Modellcharakter

Für jede an einem Projekt beteiligte Hochschule kann maximal eine Stelle für sechs Monate oder eine halbe Stelle für zwölf Monate sowie Sachmittel bewilligt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Partnervermittlung. 

Weitere Informationen zur Ausschreibung der kooperativen Impulsprojekte finden Sie hier

Förderung des eTeach-Netzwerks Thüringen: Freiräume

eTeach-Freiräume

Mit dem niedrigschwelligen Förderformat „eTeach-Freiräume“ wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate gezielt weiterzuentwickeln und medial zu bereichern. Ziel ist es, den Kompetenzerwerb der Studierenden zu stärken, Zugänge zu verbessern und Good Practices sichtbar zu machen.

Gefördert werden individuelle Vorhaben zur Verbesserung der Lehre, z. B. durch:

  • neue Methoden und digitale Tools

  • die Erstellung von Lernmaterialien oder Videos

  • die Gestaltung digitaler oder hybrider Kursräume

  • den Einbezug studentischer Perspektiven

Die Förderung richtet sich an Lehrende mit inhaltlicher Gestaltungshoheit über eine Lehrveranstaltung. Gefördert wird mit einer Fördersumme von bis zu 3.000 Euro – z. B. für Honorare, Technik oder Unterstützung durch studentische Hilfskräfte.

Weitere Informationen zur Ausschreibung der eTeach-Freiräume finden Sie hier.

Fellowships für „Innovationen in der digitalen Hochschullehre“

Die Projektförderung: Auch in diesem Jahr schreibt das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kooperation mit dem Stifterverband im Rahmen der Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich bis zu neun Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre aus:

  • bis zu 4 Einzel-Fellowships (für einzelne Lehrende)
  • bis zu 5 Tandem-Fellowships (für zwei Lehrende gemeinsam)

Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate sowie zur curricularen Neugestaltung von Modulen unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien.

Antragsberechtigt: Bewerben können sich Lehrende aller Disziplinen, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind. Für ein Tandem-Fellowship können sich Lehrende gemeinsam mit einer Hochschuldidaktikerin bzw. einem Hochschuldidaktiker, einer Lehr-/Lernforscherin bzw. einem Lehr-/Lernforscher oder einer bzw. einem Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder von einer anderen Hochschule bewerben. In beiden Fällen ausgenommen sind Doktorandinnen und Doktoranden ohne Lehrverpflichtung und Lehrbeauftragte.

Mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig. Anträge können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden.

Förderhöhe: 

  • Einzel-Fellowship: bis zu 50.000 €
  • Tandem-Fellowship: bis zu 60.000 €

Projektlaufzeit: 

  • Start: 1. September 2026
  • Ende: 31. Dezember 2027

Antragsfrist: 24. April 2026. Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt.

Zur Ausschreibung

Freiraum für die Lehrentwicklung

Die Projektförderung: Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt mit Freiraum ein Förderprogramm zur Erprobung und Entwicklung von Ideen zu Lehren und Lernen aus. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Gesucht werden Projekte, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen.

Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen. Diese können an staatlichen oder privaten Hochschulen tätig sein. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit kann die Stiftung nur Projekte an steuerbegünstigten Institutionen fördern. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Aufgrund der breiten Zielgruppe und dem durchgehend hohen Interesse ist dem wissenschaftlichen Auswahlverfahren ein Losverfahren vorgeschaltet. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.

Förderhöhe: max. 400.000 Euro

Zu beantragende Mittel: Die Projektförderung kann Personal- und Sachmittel sowie projektbezogene Investitionen umfassen. Grundausstattungen sind vorrangig in den Projekten einzusetzen und sind nicht förderfähig.

Projektzeitraum: bis zu 24 Monate. Ausschreibung und Vergabe finden jährlich statt.

Antragsfrist: Die nächste Freiraum-Ausschreibung beginnt Anfang 2027.

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