Krankheitsanzeige

Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen, eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht erbringen oder eine Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht versäumen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Die Krankheitsanzeige dient als offizieller Nachweis Ihrer Prüfungsunfähigkeit und ist Voraussetzung für einen entschuldigten Rücktritt.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zu Fristen und zu den erforderlichen Nachweisen.

Was tun im Krankheitsfall?

  • Bei Krankheit sollten Sie sofort eine Ärztin / einen Arzt aufsuchen
  • Die ärztliche Person bestätigt Ihre Prüfungsunfähigkeit im Formular
  • Betrifft:
    • Prüfungen
    • Abgabetermine
    • Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht

Einreichung der Krankheitsanzeige

Der Antrag muss eingereicht werden:

  • per Post an die Universität (Universität Erfurt, D1: SuL, Nordhäuser Straße 63, 99089 Erfurt)
  • als Scan per E-Mail (pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de )
  • oder über den Fristbriefkasten am Haupteingang der Universität

Wichtig:

  • Die Anzeige muss unverzüglich eingereicht werden
  • In der Regel innerhalb von 3 Werktagen

Maßgeblich ist:
→ Zeitpunkt der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit, nicht der Prüfungstermin

Fristen & Gültigkeit

  • Nur fristgerecht eingereichte Anträge werden anerkannt
  • Bei verspäteter Abgabe gilt die Prüfung als nicht bestanden / versäumt
  • Die Anzeige muss unverzüglich eingereicht werden, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen
  • Maßgeblich ist:
    → Zeitpunkt der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit, nicht der Prüfungstermin

Deshalb: sofort handeln und Unterlagen einreichen

Ärztlicher Nachweis

  • Die Ärztin / der Arzt bestätigt:
    • Prüfungsunfähigkeit
    • Beginn der Erkrankung
    • Dauer

Wichtig:

  • Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus

Es wird eine spezielle Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit benötigt

Sonderfälle

Krankenhausaufenthalt:
→ Liegebescheinigung

Erkrankung eines Kindes:
→ Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Formular muss trotzdem zusätzlich eingereicht werden aber es muss nur der Formularkopf mit den persönlichen Daten ausgefüllt werden

Was passiert nach der Einreichung?

  • Sie erhalten eine Information über die Entscheidung per E-Mail
  • Prüfer:innen und Lehrende werden ebenfalls informiert

Formular Krankheitsanzeige

Die Krankheitsanzeige finden Sie hier.

Prüfungsangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Prüfungsangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)