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Neue Wertgrenzen und Formulare für die Vergabe von Leistungen

Für die Dokumentation von Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen bis 20.000,00 € netto und Bauleistungen bis 50.000,00 € netto wurden auf den Intranetseiten der Universität Erfurt aktualisierte Formulare veröffentlicht (Dokumentation Verhandlungsvergabe und Dokumentation Freihandvergabe).

Sie finden diese unter: https://www.uni-erfurt.de/interner-service/service/finanzen-recht/vergabe unter dem Reiter Formulare.

Zudem wurde durch die Änderung vom 09.12.2021 der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge zeitlich befristet bis zum 30.06.2022 eine Erhöhung der Wertgrenzen für die Anwendung bestimmter erleichterter Verfahrensarten bei Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich festgelegt.

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie ist es im genannten Zeitraum möglich, nach Wahl eine Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe oder eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem geschätzten Gesamtauftragswert (ohne Umsatzsteuer) von bis zu einschließlich 3.000.000 € für Bauleistungen und von bis zu 215.000 € für Liefer- und Dienstleistungen durchzuführen. Ab dem Erreichen bestimmter Wertgrenzen sind dabei formelle Vorgaben des Thüringer Vergabegesetzes zu beachten.

Für weitere Informationen zwecks Durchführung dieser Vergabeverfahren wenden Sie sich bitte an die Vergabestelle unter vergabestelle@uni-erfurt.de