Mutterschutz und Elternzeit

Bei allen Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit wenden Sie sich gern an das Dezernat 2: Personal. Hier berät man Sie zu Themen wie:

  • Dauer der Mutterschutzfristen
  • Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit
  • Antragsfristen
  • Zulässigkeit von Teilzeitarbeit während der Elternzeit
  • Verlängerung befristeter Arbeitsverträge um Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit und eines Beschäftigungsverbots.

Den Antrag auf Elternzeit finden Sie im Mitarbeiterservice des Dezernat 2: Personal.


Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Thüringer Landesamts für Finanzen zur Zuständigkeit für die Gewährung des Kindergeldes unter https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/kindergeld/.

 

Kontakt

Dezernat 2: Personal
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Verwaltungsgebäude, 1. OG
☎ +49 361 737-5250
personal@uni-erfurt.de

Sprechzeiten:
Mittwoch: 9 – 11 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 9 – 11 Uhr und 13 – 15 Uhr

Mutter mit Neugeborenem