Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis und die Ombudsperson

Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission und der Ombudsperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst beziehungsweise grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden oder geistiges Eigentum anderer verletzt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Ombudsperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.

Die Untersuchungskommission

Mitglieder

Vorsitz der Kommission

Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende
Prof. Dr. Maik Wolf (Stawi) Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF)

Jeweils ein:e Professor:inn aus den vier Fakultäten und dem Max-Weber-Kolleg als Mitglied sowie jeweils eine Stellvertretung

Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Prof. Dr. Tilmann Betsch (Ewi) Prof. Dr. Markus Vinzent (MWK)
Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF) Prof. Dr. Anne Neovesky (Phil)
Prof. Dr. Jörg Rüpke (MWK) Prof. Dr. Agnes Pfrang (Ewi)
Prof. Dr. Guido Löhrer (Phil) Prof. Dr. Till Talaulicar (Stawi)
Prof. Dr. Oliver Himmler (Stawi) Prof. Dr. Elke Mack (KTF)

Ein promoviertes Mitglied der Universität aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen sowie eine Stellvertretung

Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Dr. Madlen Protzel (ESE) PD Dr. Martin Christ (MWK)

Eine Person mit Befähigung zum Richteramt als Mitglied sowie eine Stellvertretung

Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Prof. Dr. Maik Wolf (Stawi) Prof. Dr. Carl-Heinz Witt (Stawi)

Amtszeit

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (16.11.2025 - 15.11.2028).

Die Ombudsperson sowie die stellvertretende Ombudsperson

Ombudsperson

Inhaberin der Professur für Bildungsinstitutionen und Schulentwicklung
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
C07 – Lehrgebäude 2 / 116i

Stellvertretende Ombudsperson

Inhaber der Professur für Liturgiewissenschaft
(Katholisch-Theologische Fakultät)
C14 – Mitarbeitergebäude 3 / C14.00.09

Amtszeit

Die Amtszeit der Ombuds- sowie der stellvertretenden Ombudsperson beträgt drei Jahre (16.11.2025 - 15.11.2028).

Kontakt

Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden Sie sich bitte direkt an die Ombudsperson.

Inhaberin der Professur für Bildungsinstitutionen und Schulentwicklung
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
C07 – Lehrgebäude 2 / 116i