Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis und die Ombudsperson
Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission und der Ombudsperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst beziehungsweise grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden oder geistiges Eigentum anderer verletzt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Ombudsperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.
Die Untersuchungskommission
Mitglieder
Vorsitz der Kommission
| Vorsitzender | Stellvertretende Vorsitzende |
| Prof. Dr. Maik Wolf (Stawi) | Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF) |
Jeweils ein:e Professor:inn aus den vier Fakultäten und dem Max-Weber-Kolleg als Mitglied sowie jeweils eine Stellvertretung
| Mitglied | Stellvertretendes Mitglied |
| Prof. Dr. Tilmann Betsch (Ewi) | Prof. Dr. Markus Vinzent (MWK) |
| Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF) | Prof. Dr. Anne Neovesky (Phil) |
| Prof. Dr. Jörg Rüpke (MWK) | Prof. Dr. Agnes Pfrang (Ewi) |
| Prof. Dr. Guido Löhrer (Phil) | Prof. Dr. Till Talaulicar (Stawi) |
| Prof. Dr. Oliver Himmler (Stawi) | Prof. Dr. Elke Mack (KTF) |
Ein promoviertes Mitglied der Universität aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen sowie eine Stellvertretung
| Mitglied | Stellvertretendes Mitglied |
| Dr. Madlen Protzel (ESE) | PD Dr. Martin Christ (MWK) |
Eine Person mit Befähigung zum Richteramt als Mitglied sowie eine Stellvertretung
| Mitglied | Stellvertretendes Mitglied |
| Prof. Dr. Maik Wolf (Stawi) | Prof. Dr. Carl-Heinz Witt (Stawi) |
Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (16.11.2025 - 15.11.2028).
Die Ombudsperson sowie die stellvertretende Ombudsperson
Ombudsperson
Stellvertretende Ombudsperson
Amtszeit
Die Amtszeit der Ombuds- sowie der stellvertretenden Ombudsperson beträgt drei Jahre (16.11.2025 - 15.11.2028).
Kontakt
Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden Sie sich bitte direkt an die Ombudsperson.

