Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Erfurt gemäß § 6 Abs. 3 ThürHG führt die Bezeichnung „Beauftragte für Gleichstellungs- und Familienfragen“ und unterstützt das Präsidium auch in Bezug auf das Ziel „Familiengerechte Hochschule“ (§9 Abs. 1 Grundordnung der Universität Erfurt).

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wirkt auf die Herstellung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Geschlechter in der Hochschule hin (§6 Abs. 5 ThürHG).

Sie wird unterstützt von der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten und den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie vom Gleichstellungsbeirat

Die Universität Erfurt ist Mitglied der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) und der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof). Außerdem arbeitet die Universität Erfurt im Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung (TKG) mit.

Aufgaben und Arbeitsgrundlagen

Aufgaben und strukturelle Verankerung

  • Beratung der universitären Organe und Gremien bei Fragen der Gleichstellung, insbesondere bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren
  • Unterstützung des Präsidiums in Bezug auf das Ziel „Familiengerechte Hochschule"
  • Überprüfung der Umsetzung und Auswirkung von Gleichstellungsmaßnahmen und die Entwicklung von neuen Konzepten und Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungskonzepts und des Gleichstellungsplans
  • Beratung aller Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung und der familiengerechten Hochschule
  • Rede- und Antragsrecht im Senat und Hochschulrat, kann an Beratung aller Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren sowie in den entsprechenden Gremien und Kommissionen der Universität mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen
  • Wahl auf Vorschlag des Gleichstellungsbeirats vom Senat für drei Jahre, Wiederwahl zulässig

Gleichstellungsplan 2021-2026

Am 07.02.2024 beschloss der Senat der Universität Erfurt gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 GleichstG TH 2013 i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 10 ThürHG den angepassten Gleichstellungsplan:

Gleichstellungsplan 2021 bis 2026 | Anpassung 2024

Am 12.05.2021 beschloss der Senat der Universität Erfurt gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 GleichstG TH 2013 i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 10 ThürHG den aktuellen Gleichstellungsplan:

Gleichstellungsplan 2021 bis 2026

Entwicklung Frauenanteile 2003 bis 2022

 

Gleichstellungsplan 2017 bis 2020
Gleichstellungsplan 2015 bis 2020

Gleichstellungszukunftskonzept

Das Gleichstellungszukunftskonzept der Universität Erfurt (2019-2024) wurde im Februar 2019 einhellig vom Senat der Universität Erfurt befürwortet und im Mai 2019 vom Präsidium beschlossen. Im Rahmen des Professorinnenprogramms III  wurde es mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ bewertet. Damit wird die Voraussetzung für die eine Förderung von bis zu 4 Professuren, auf die Frauen* berufen werden können, erfüllt.

 

Rechtliche Grundlagen

Team

Die beiden zentralen Gleichstellungsbeauftragten, die auf Vorschlag des Gleichstellungsbeirats vom Senat gewählt werden, werden von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten an den Fakultäten bzw. am Kolleg unterstützt.

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte
(Universität Erfurt)
C03 - Lehrgebäude 1 / Raum 107
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
(Universität Erfurt)
C 18 - Lehrgebäude 4 / Raum 232

Fakultätsgleichstellungsbeauftragte

Erziehungswissenschaftliche Fakultät

Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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Stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)

Katholisch-Theologische Fakultät

Gleichstellungsbeauftragter der Katholisch-Theologischen Fakultät
(Katholisch-Theologische Fakultät)
Mitarbeitergebäude 3 (Villa Martin) / Raum 9
Sprechzeiten
nach Vereinbarung (Terminabsprache per email)
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Stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
(Katholisch-Theologische Fakultät)

Philosophische Fakultät

Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät
(Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
Lehrgebäude 4 / Raum E 24

Staatswissenschaftliche Fakultät

Inhaber der Professur für Demokratieförderung und Digitalpolitik
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
Lehrgebäude 1 / Raum 0145
Sprechzeiten
Mittwoch: 9:00 - 10:00 Uhr

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stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
(Staatswissenschaftliche Fakultät)

Max-Weber-Kolleg

Antje Linkenbach-Fuchs
PD Dr. Antje Linkenbach-Fuchs
Gleichstellungsbeauftragte, Max-Weber-Kolleg
(Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
Weltbeziehungen / C19.02.29
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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Karoline Hohmann, M.A.
stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte (Max-Weber-Kolleg)
(Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
C19 – Forschungsbau „Weltbeziehungen“ / C19.00.14
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Hand, auf die "No" geschrieben ist
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