Anerkennung von Studien- & Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, können an der Universität Erfurt anerkannt werden.

Anerkennungen

Ablauf der Anerkennung

  • Abschnitt A ist von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben.
    Dem Antrag sind Nachweise über die anzuerkennenden Lehrveranstaltungen (z. B. Leistungsnachweis oder Transcript of Records) und eine Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.
  • Anschließend reichen Sie das Formular bei der fachlich zuständigen Studienrichtungs- bzw. Programmbeauftragten oder dem -beauftragten ein.
    Nach Prüfung (Abschnitt B) wird das Formular an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses der Fakultät weitergeleitet.
  • Mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses (Abschnitt C) ist das Verfahren abgeschlossen.
    Anerkannte Leistungen werden anschließend in Ihrem Studien und Prüfungskonto der Universität Erfurt verbucht.

Formular

Das Anerkennungsformular finden Sie hier.

Learning Agreement

Learning Agreement

Vor einem Auslandsstudium wird empfohlen, ein Learning Agreement abzuschließen. Darin wird im Voraus festgelegt, welche Kurse im Ausland belegt werden und wie diese an der Universität Erfurt anerkannt werden können. 

Bei einer Förderung über ein Erasmus-Programm ist ein Learning Agreement verpflichtend.

Weiter Informationen dazu finden Sie hier

Prüfungsangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Prüfungsangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)