Learning Agreement und Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen wird erforderlich, wenn Sie vor Ihrem Studium an der Universität Erfurt bereits ein Studium im Ausland absolviert haben oder wenn Sie während des Studiums an der Universität Erfurt für ein Semester oder ein Jahr ins Ausland gehen. Im letzteren Fall müssen Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement abschließen, in dem geregelt ist, welche Lehrveranstaltungen Sie im Ausland besuchen und wie diese nach erfolgreicher Absolvierung an der Universität Erfurt anerkannt werden.

Es gibt unterschiedliche Verfahren für Studierende, die an einem Austauschprogramm mit einer europäischen Partnerhochschule unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) teilnehmen, und für Studierende, die vor oder während des Studiums in Erfurt Studienleistungen an einer sonstigen ausländischen Hochschule absolviert haben.

Erasmus-Programm

Verfahren zum Abschluss des Online Learning Agreements und zur Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die an einem Erasmus-Austauschprogramm unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) teilnehmen

Nicht-Erasmus-Programm

Verfahren zum Abschluss des Learning Agreements und zur Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die im Ausland an einer Gasthochschule studiert haben bzw. studieren werden, die dem European Credit Transfer System (ECTS) nicht angeschlossen ist