Praktika bieten die Möglichkeit, im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis anzuwenden und erste Erfahrungen in einem Berufsfeld zu sammeln.
Welche Regelungen für Ihr Praktikum gelten, hängt von Ihrem Studiengang und der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Bitte informieren Sie sich daher zunächst in Ihrem Modulkatalog bzw. Ihrer Prüfungsordnung über die Anforderungen an Ihr Praktikum.
Das Berufsfeld-Praktikum ermöglicht Ihnen, praktische Erfahrungen in einer Institution zu sammeln, deren Tätigkeitsfeld einen Bezug zu Ihrem Hauptfach aufweist.
Das Praktikum umfasst 6 Leistungspunkte (LP). Die konkreten Anforderungen und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung des entsprechenden Hauptfachs.
→ [Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums – RPO 2019]
→ [Alle Formulare für Prüfungsangelegenheiten]
Praktika verbinden das Studium mit der beruflichen Praxis. Sie können studienbegleitend oder während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Ob ein Praktikum als Pflichtpraktikum oder als Wahlpflichtmodul vorgesehen ist und welchen Umfang es hat, ergibt sich aus der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungs- und Studienordnung sowie aus der dazugehörigen Modulbeschreibung.
In der Regel ist ein Praktikumsbericht anzufertigen und zu bewerten.
Der erforderliche Umfang richtet sich nach den im jeweiligen Modul vorgesehenen Leistungspunkten.
Für ein Praktikum im Umfang von
Maßgeblich sind die Angaben in der für Ihren Studiengang geltenden Modulbeschreibung.
| Umfang | Präsenzzeit | Bericht |
| 3 LP | ca. 80 Stunden | ca. 10 Stunden |
| 6 LP | ca. 170 Stunden | ca. 10 Stunden |
→ [Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums – RPO 2010]
→ [Alle Formulare für Prüfungsangelegenheiten]
Für Praktika im Studium Fundamentale gelten besondere Regelungen.
Studierende im Bachelorstudiengang, die kein Lehramt anstreben, absolvieren im Rahmen des Studium Fundamentale das Berufsfeldorientierende interdisziplinäre Praktikum (BIP).
Studierende, die ein Lehramt anstreben, belegen im Rahmen des Studium Fundamentale die Schulpraktischen Studien (SPS).
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf, zu Praktikumsberichten und zu den zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite:
→ [Praktika im Studium Fundamentale]
Wenn Sie ein studienbedingtes Praktikum im In- oder Ausland während der Vorlesungszeit absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für das betreffende Semester beurlaubt werden.
Der Antrag auf Beurlaubung wird online über das Studierendenportal gestellt. Als Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung über das Praktikum erforderlich.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und erforderlichen Nachweisen finden Sie auf der Seite:
→ [Beurlaubung vom Studium]
Benötigen Sie für Ihre Praktikumseinrichtung eine Bestätigung darüber, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikum handelt?
Eine entsprechende Bescheinigung können Sie beim Dezernat 1: Studium und Lehre anfordern.
→ [Informationen und Kontakt zur Bescheinigung eines Pflicht-/Wahlpflichtpraktikums]
Die aktuellen Formulare für Praktika finden Sie im Formularbereich der Universität Erfurt.
→ [Zu den Formularen für Prüfungsangelegenheiten]
Bitte beachten Sie, dass je nach Prüfungsordnung unterschiedliche Formulare verwendet werden.
Bei Fragen zu den Anforderungen Ihres Praktikums wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang bzw. Ihr Praktikumsmodul zuständige Ansprechperson.