Praktika

Praktika bieten die Möglichkeit, im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis anzuwenden und erste Erfahrungen in einem Berufsfeld zu sammeln.

Welche Regelungen für Ihr Praktikum gelten, hängt von Ihrem Studiengang und der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Bitte informieren Sie sich daher zunächst in Ihrem Modulkatalog bzw. Ihrer Prüfungsordnung über die Anforderungen an Ihr Praktikum.

Praktika nach B RPO 2019 und M RPO 2019 Berufsfeld-Praktikum im Hauptfach

Praktika nach B RPO 2019 und M RPO 2019 Berufsfeld-Praktikum im Hauptfach

Das Berufsfeld-Praktikum ermöglicht Ihnen, praktische Erfahrungen in einer Institution zu sammeln, deren Tätigkeitsfeld einen Bezug zu Ihrem Hauptfach aufweist.

Das Praktikum umfasst 6 Leistungspunkte (LP). Die konkreten Anforderungen und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung des entsprechenden Hauptfachs.

Organisation und Ablauf

  1. Finden Sie eine geeignete Praktikumseinrichtung und besprechen Sie das Praktikum mit der bzw. dem zuständigen Praktikumsbeauftragten.
  2. Füllen Sie das Formular zur Vereinbarung und Bestätigung des Praktikums aus und lassen Sie es bestätigen.
  3. Belegen Sie das Praktikumsmodul über E.L.V.I.S. im laufenden oder kommenden Semester.
  4. Lassen Sie die Durchführung des Praktikums von der Praktikumseinrichtung auf dem Formular bestätigen.
  5. Legen Sie den Nachweis der Praktikumseinrichtung der bzw. dem Praktikumsbeauftragten vor.
  6. Die bzw. der Praktikumsbeauftragte verbucht das Praktikum in E.L.V.I.S.

Formulare

→ [Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums – RPO 2019]

→ [Alle Formulare für Prüfungsangelegenheiten]

Praktika nach B RPO 2010

Praktika nach B RPO 2010

Praktika verbinden das Studium mit der beruflichen Praxis. Sie können studienbegleitend oder während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Ob ein Praktikum als Pflichtpraktikum oder als Wahlpflichtmodul vorgesehen ist und welchen Umfang es hat, ergibt sich aus der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungs- und Studienordnung sowie aus der dazugehörigen Modulbeschreibung.

In der Regel ist ein Praktikumsbericht anzufertigen und zu bewerten.

Organisation und Ablauf

  1. Finden Sie eine geeignete Praktikumseinrichtung.
  2. Besprechen Sie das geplante Praktikum mit der zuständigen Ansprechperson:
    1. bei Praktika im Studium Fundamentale mit der Mentorin bzw. dem Mentor,
    2. bei Praktika in einer Studienrichtung mit der zuständigen Lehrperson bzw. dem zuständigen Dozenten oder der zuständigen Dozentin.
  3. Füllen Sie das Formular zur Vereinbarung und Bestätigung des Praktikums aus und lassen Sie es bestätigen.
  4. Belegen Sie das entsprechende Praktikumsmodul über E.L.V.I.S. im laufenden oder kommenden Semester.
  5. Lassen Sie die Durchführung des Praktikums von der Praktikumseinrichtung auf dem Formular bestätigen.
  6. Erstellen Sie den Praktikumsbericht und reichen Sie diesen zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular bei der zuständigen Ansprechperson ein.
  7. Die Note des Praktikumsberichts wird auf dem Vereinbarungsformular an die zuständige Stelle übermittelt.

Umfang des Praktikums

Der erforderliche Umfang richtet sich nach den im jeweiligen Modul vorgesehenen Leistungspunkten.

Für ein Praktikum im Umfang von

  • 6 LP sind ca. 170 Präsenzstunden sowie 10 Stunden Arbeitsaufwand für die Erstellung des Praktikumsberichts nachzuweisen.
  • 3 LP sind ca. 80 Präsenzstunden sowie 10 Stunden Arbeitsaufwand für die Erstellung des Praktikumsberichts nachzuweisen.

Maßgeblich sind die Angaben in der für Ihren Studiengang geltenden Modulbeschreibung.

Umfang Präsenzzeit Bericht
3 LP ca. 80 Stunden ca. 10 Stunden
6 LP ca. 170 Stunden ca. 10 Stunden

Formulare

→ [Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums – RPO 2010]

→ [Alle Formulare für Prüfungsangelegenheiten]

Praktika im Studium Fundamentale

Praktika im Studium Fundamentale

Für Praktika im Studium Fundamentale gelten besondere Regelungen.

Studierende im Bachelorstudiengang, die kein Lehramt anstreben, absolvieren im Rahmen des Studium Fundamentale das Berufsfeldorientierende interdisziplinäre Praktikum (BIP).

Studierende, die ein Lehramt anstreben, belegen im Rahmen des Studium Fundamentale die Schulpraktischen Studien (SPS).

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf, zu Praktikumsberichten und zu den zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite:

→ [Praktika im Studium Fundamentale]

Beurlaubung wegen eines Praktikums

Wenn Sie ein studienbedingtes Praktikum im In- oder Ausland während der Vorlesungszeit absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für das betreffende Semester beurlaubt werden.

Der Antrag auf Beurlaubung wird online über das Studierendenportal gestellt. Als Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung über das Praktikum erforderlich.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und erforderlichen Nachweisen finden Sie auf der Seite:

→ [Beurlaubung vom Studium]

Nachweis für ein Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikum

Benötigen Sie für Ihre Praktikumseinrichtung eine Bestätigung darüber, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikum handelt?

Eine entsprechende Bescheinigung können Sie beim Dezernat 1: Studium und Lehre anfordern.

→ [Informationen und Kontakt zur Bescheinigung eines Pflicht-/Wahlpflichtpraktikums]

Formulare und weitere Informationen

Die aktuellen Formulare für Praktika finden Sie im Formularbereich der Universität Erfurt.

→ [Zu den Formularen für Prüfungsangelegenheiten]

Bitte beachten Sie, dass je nach Prüfungsordnung unterschiedliche Formulare verwendet werden.

Bei Fragen zu den Anforderungen Ihres Praktikums wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang bzw. Ihr Praktikumsmodul zuständige Ansprechperson.