Praktika

Praktika bieten die Möglichkeit, im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis anzuwenden und erste Erfahrungen in einem Berufsfeld zu sammeln.

Welche Regelungen für Ihr Praktikum gelten, hängt von Ihrem Studiengang und der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Bitte informieren Sie sich daher zunächst in Ihrem Modulkatalog bzw. Ihrer Prüfungsordnung über die Anforderungen an Ihr Praktikum.

Praktika nach B RPO 2019 und M RPO 2019 Berufsfeld-Praktikum im Hauptfach

Praktika nach B RPO 2019 und M RPO 2019 Berufsfeld-Praktikum im Hauptfach

Das Berufsfeld-Praktikum ermöglicht Ihnen, praktische Erfahrungen in einer Institution zu sammeln, deren Tätigkeitsfeld einen Bezug zu Ihrem Hauptfach aufweist.

Das Praktikum umfasst 6 Leistungspunkte (LP). Die konkreten Anforderungen und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung des entsprechenden Hauptfachs.

Organisation und Ablauf

  1. Finden Sie eine geeignete Praktikumseinrichtung und besprechen Sie das Praktikum mit der bzw. dem zuständigen Praktikumsbeauftragten.
  2. Füllen Sie das Formular zur Vereinbarung und Bestätigung des Praktikums aus und lassen Sie es bestätigen.
  3. Belegen Sie das Praktikumsmodul über E.L.V.I.S. im laufenden oder kommenden Semester.
  4. Lassen Sie die Durchführung des Praktikums von der Praktikumseinrichtung auf dem Formular bestätigen.
  5. Legen Sie den Nachweis der Praktikumseinrichtung der bzw. dem Praktikumsbeauftragten vor.
  6. Die bzw. der Praktikumsbeauftragte verbucht das Praktikum in E.L.V.I.S.

Formulare

→ [Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums – RPO 2019]

Alle Formulare für Prüfungsangelegenheiten

Weiteres

Beurlaubung wegen eines Praktikums

Wenn Sie ein studienbedingtes Praktikum im In- oder Ausland während der Vorlesungszeit absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für das betreffende Semester beurlaubt werden.

Der Antrag auf Beurlaubung wird online über das Studierendenportal gestellt. Als Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung über das Praktikum erforderlich.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und erforderlichen Nachweisen finden Sie auf der Seite:

Beurlaubung vom Studium

Prüfungsangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Prüfungsangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
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