| Interne Serviceseiten, Forschung, Service, Studium

Gebot zum Tragen von Masken bleibt bestehen

Das Land Thüringen hat auf die Änderungen auf der Bundesebene reagiert und seine aktuelle Corona-Schutzverordnung entsprechend angepasst.

Die Schutzverordnung sieht aktuell keine spezifischen Regelungen für die Hochschulen vor, bis auf die Verpflichtung, dass die Hochschulen ihre Infektionsschutzkonzepte gemäß den veränderten gesetzlichen Regelungen anpassen. Für die Lehre bleibt es somit dabei, dass sie im Sommersemester im Präsenzbetrieb angeboten wird - mit den Möglichkeiten zur Online-Lehre, die die Lehrverpflichtungsverordnung in begrenztem Umfang bietet.

Im Infektionsschutzkonzept der Universität Erfurt wird das Gebot zum Tragen von Masken in den Räumen der Universität Erfurt als Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos aufrechterhalten. Davon ausgenommen sind u. a. die Personen, die in der Veranstaltung eine aktive Rederolle einnehmen. Die weiteren Ausnahmen bleiben im Wesentlichen bestehen. Sie können Sie dem in den kommenden Tagen veröffentlichen Infektionsschutzkonzept entnehmen.

Auf Nachfrage einiger Kolleginnen und Kollegen hält die Universität die Vereinbarung eines universitätsweiten Einschreibeschlüssels auch für dieses Semester aufrecht. Lehrende und Studierende, die ihn nutzen möchten, geben bitte 2022SoSeUniErfurt in die entsprechenden Moodle-Räume ein.

Das Studierendenwerk hat darüber hinaus darum gebeten, mitzuteilen, dass mit den neuen Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung auch in der Mensa keine Kontaktverfolgung über die QR-Codes mehr erfolgt. Allerdings haben auch bis auf Weiteres nur Beschäftigte und Studierende Zugang zur Mensa als "Betriebskantine", die Bezahlung erfolgt bargeldlos über die thoska.

Zurück