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Keine gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Corona mehr

Zum 2. Februar 2023 sind die bislang geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Corona (Landesverordnung und Arbeitsschutzverordnung) außer Kraft gesetzt worden.

Das bedeutet, dass es auch an der Universität Erfurt keine rechtlichen Gründe mehr gibt, die Corona-Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Dennoch appellieren wir an alle Studierenden und Beschäftigten, weiterhin umsichtig zu sein sowie sich und andere weitestmöglich durch entsprechende Hygienemaßnahmen und ggf. auch durch das freiwillige Tragen einer Maske zu schützen.

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