Studierende am Klavier
Zertifikatsstudium

Auf einen Blick

Studienbeginn
Wintersemester
Regelstudienzeit
6 Semester
Studienabschluss
Zertifikat
Studienform
Teilzeit
Fakultät
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
Studiengebühren
3342
Zulassungsbeschränkung
Nicht zulassungsbeschränkt
besondere Zugangsvoraussetzungen
Eignungsprüfung
Zwei-Fach-Bachelor
Nebenfach
Unterrichtssprache
Deutsch
ECTS
60

Gegenstand des Studiums

In dem Zertifikatsstudium Musik erwerben Sie grundlegende Kenntnisse:

  • im musikwissenschaftlichen Bereich,
  • im musiktheoretischen Bereich,
  • musikpraktische Kompetenzen.

Im Musikstudium erhalten Sie dabei einen musikgeschichtlichen Überblick und vertiefen Ihr Wissen zu den gewählten Musikepochen. Auch die Auseinandersetzung mit der Musik anderer Kulturkreise gehört zum Programm. Zudem behandeln Sie populäre Musikformen wie Jazz, Rock und Popmusik in enger Verbindung von Theorie und Praxis. 

Weitere Bestandteile des Studiums:

  • Instrumentalbereich,
  • Ensemblespiel,
  • Gruppenmusizieren,
  • Vokalbereich,
  • Dirigieren,
  • mediale Vermittlungsformen, Präsentationsformen und Pro­duktions­formen.
Wählen Sie Ihre individuellen Musik-Schwerpunkte:
  • Instrumentalspiel,
  • Gesang oder 
  • Elementare Musikpädagogik.

Karrierechancen

In diesen Berufsfeldern sind unsere Absolvent*innen tätig:

  • im Unterricht in Musik an Grund- und Regelschulen
    (sofern ein lehramtsbezogenes Master-Studium absolviert wurde),
  • auf dem freien Lehrmarkt,
  • in Jugendkulturzentren,
  • in Kulturämtern,
  • in Kulturbehörden,
  • in fachnahen Bereichen.

Der Bachelor-Abschluss eröffnet zudem den Zugang zu Aufbaustudiengängen an verschiedenen Hochschulen, z.B.:

  • in Musikvermittlung,
  • im Musikjournalismus,
  • in der Musiktherapie,
  • im Musikmanagement.

Details zum Zertifikatsstudiengang

Aufbau des Studiums

Orientierungsphase (1.–2. Semester)

  • Einführung in die Musikerziehung
  • Einführung in die Musikwissenschaft
  • Gesang/Sprecherziehung
  • Instrumentalspiel
  • Ensemblespiel
  • Chorpraxis
  • Gruppenmusizieren
  • Allgemeine Musiklehre/Berufspraktisches Klavierspiel
  • Rhythmik, Tanz und Szenisches Gestalten

Qualifizierungsphase (3.–6. Semester)

  • Formenlehre/Musikanalyse
  • Musiktheorie/Tonsatz/Gehörbildung
  • Stimmphysiologie/Sprecherziehung
  • Gesang/Sprecherziehung
  • Instrumentalspiel
  • Ensemblespiel
  • Chorpraxis
  • Berufspraktisches Klavierspiel
  • Chor- und Ensembleleitung
  • Vokalensemble
  • Instrumentalensemle

Drei von den folgenden Modulen:

  • Musikgeschichte der Barockzeit
  • Musikgeschichte des 19. Jahrhunderts
  • Popularmusik im Kontext
  • Außereuropäische Musik
  • Musik als Multimedium
  • Midi-Studio/Musikproduktion
  • Kulturmanagement

Auslandsstudium

Studieren im Ausland

Ein Auslandssemester in einem englischsprachigen Land wird dringend empfohlen. Das Internationale Büro unterstützt gern bei der Organisation des Auslandsaufenthalts. 

Studium im Ausland

Praktika

Praktika während des Studiums

  • optional: berufsorientierendes Praktikum

Zugangsvoraussetzungen

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat

oder

  • ein grundständiges Studium bereits zur Hälfte, d. h. 90 Leistungspunkte (ECTS) des Bachelor-Studienganges der Universität Erfurt, einschließlich der geforderten Studien- und Prüfungsauflagen der Orientierungsphase, durch erfolgreich abgeschlossene Modulprüfungen nachweisen kann. In diesem Fall wird das Zertifikat zum erfolgreichen weiterbildenden Studium in der gewählten Nebenstudienrichtung frühestens ausgestellt, wenn der erfolgreiche Abschluss des grundständigen Studiums vorliegt.

Zugangs- und Verfahrensbestimmungen

Musikeignungsprüfung

Für das Musikstudium gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. Geprüft wird die Eignung mit Hilfe von einer Eignungsprüfung. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme ist Bestandteil Ihrer Bewerbung an der Universität Erfurt.

Informationen zur Musikeignungsprüfung

Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung hat für ein Jahr Gültigkeit. An anderen Hochschulen erfolgreich absolvierte Eignungsprüfungen können von der Prüfungskommission bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. Für die Zulassung ist ein phoniatrisches Gutachten vorzulegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf.

Sprachanforderungen

Sprachanforderungen im Studium

Es sind keine besonderen Sprachanforderungen gefordert.

Sprachenzentrum

Das Sprachenzentrum bietet pro Semester rund 140 Sprachkurse in 16 modernen und alten (Fremd-)Sprachen an. Es unterstützt Sie bei Neuerwerb und Vertiefung von Sprachkenntnissen.

Sprachenzentrum

Internationale Bewerber*innen

Hinweise zu erforderlichen Deutschkenntnissen sowie zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Sprachliche Zugangsvoraussetzungen / DSH

Zulassungsbeschränkung (NC)

Zurzeit ist keine Zulassungs­beschränkung (ohne Numerus clausus) zu erwarten.

Hochschulinfotag & Schnuppertage

Studierende am Info-Punkt bei den Schnuppertagen
Infotage

Hochschulinfotag

Zahlreiche Informations- und Beratungsangebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich beim Tag der offenen Tür persönlich von den Studien- und Lebensbedingungen in Erfurt zu überzeugen. Lernen Sie bei Führungen den grünen Campus und den schönen Altstadtkern kennen. Informationen zum Programm: Hochschulinfotag

Schnuppertage

Die Schnuppertage an der Universität Erfurt bedeuten, "Studium hautnah" zu erleben. Innerhalb einer Woche (an so vielen Tagen wie Sie möchten) können Sie ausgewählte Lehrveranstaltungen (Vorlesungen oder Seminare) besuchen und so Campusluft schnuppern. Informationen und Programm: Schnuppertage

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Bewerbung Zertifikatsstudium

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Das Zertifikatsstudium Musik ist zulassungsfrei (ohne NC), jedoch ist für die Einschreibung/Immatrikulation die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung notwendig.

Die Einschreibung in ein Zertifikatsstudium ist vom 1. Mai bis 15. September möglich.

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Foto Credits: Freepik

Beratung & Service

Studienfachberatung

Studienfachberaterin Musik
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Lehrgebäude 5 (Puschkinstraße 19) / Raum 2.01
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