Sollten nach Ende des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sein, so werden diese in einem Losverfahren verlost. Wir werden bis zu 2 Losverfahren durchführen. Die möglichen Studienfächer für das Losverfahren 2 finden Sie ab 18.09.2023 auf dieser Seite.
Am Losverfahren können alle Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, keine FH-Reife!) sind.
Es können auch Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die bereits einen Studienplatz erhalten haben. Ein bereits erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme am Losverfahren nicht verloren.
Für die Bewerbung zum Losverfahren verwenden Sie bitte den Antrag auf Teilnahme am Losverfahren (pdf). Diesen senden Sie bitte ausgefüllt per E-Mail an studiumundlehre@uni-erfurt.de.
Nach der Auslosung wird Ihnen der Zulassungsbescheid zusammen mit der Annahmeerklärung für den Studienplatz an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
Haben Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten, so müssen Sie den Studienplatz mit der beigefügten Annahmeerklärung innerhalb der gesetzten Frist (Ausschlussfrist) annehmen. Dazu senden Sie bitte die unterschriebene Annahmeerklärung inklusive der weiteren, für die Immatrikulation geforderten, Unterlagen an die Universität Erfurt, Dezernat 1: Studium und Lehre. Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie Ihre Studierendenunterlagen (Studierendenausweis und Stammdatenblatt) per Post.